Seite:Constitution der europaeischen staaten 238.jpg

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zu vereinigen. Diese Verfassung wird, Ich hoffe es, das dauerhafte Glück Meines Volkes begründen; sie wird alle kleinlichen und blos persönlichen Rücksichten entfernen, und einen Geist erzeugen, der mit lebendiger Kraft nur auf das wahre Interesse des Staates und auf das Wohl aller Einzelnen hinwirkt. Jeder auf dieses Ziel gerichtete verfassungsmäßige Wunsch Meines Volkes, Mir durch seine Stellvertreter vorgetragen, wird stets ein geneigtes Gehör finden. Fürsten, Grafen, Edle, Diener der Religion, gewählte Stellvertreter des Volkes! Laßt Uns vereinigt zu Förderung der Angelegenheiten der Nation, zu welcher die Verfassung diese Versammlung beruft, das heilige Band zwischen Mir und Meinen Unterthanen mit entgegenkommendem Vertrauen befestigen. Nur Ein Interesse, das für König und Vaterland, nur Ein Gemeingeist, der des gemeinen Wohls, beseele Alle! Dann werden Wir stark und glücklich seyn, dann ist der heutige Tag der schönste Meines Regentenlebens, und Ich finde fernerhin den größten Lohn Meiner siebenzehnjährigen Anstrengungen in jener Treue und Anhänglichkeit Meines Volkes, welche Ich ungeschwächt zu erhalten, und auf Meine Nachfolger überzutragen wünsche. Mein Minister des Innern wird die Verfassungsurkunde verkündigen.



e) Grundzüge der vom Könige Friedrich den Ständen vorgelegten Verfassungsurkunde.

I. Die ständische Repräsentation des Königreiches besteht:

A) in Ansehung der Personen, aus denen sie zusammengesetzt wird:

1. aus Mitgliedern, welche für sich Sitz und Stimme haben:

a. aus den Inhabern der vier Erb-Kron-Aemter;

b. aus den Häuptern der vormals reichsunmittelbaren

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 220. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_238.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)