Seite:Constitution der europaeischen staaten 250.jpg

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Kammergüter und Domanialgefälle, der Forste und Jagden, der Bergwerke und Salinen, der directen und indirecten Steuern, die Besorgung des Staatsbauwesens, die Erhebung und Verwendung der öffentlichen Gelder, die Renovation der Grund- und Lagerbücher, und die Prüfung der Rechnungen obliegt.

§. 14. Das Ministerium des Kirchen- und Schulwesens, welchen für die Angelegenheiten der katholischen Kirche ein Mitglied des katholischen Kirchenrathes als Ministerialrath beizugeben ist, hat für die verfassungsmäßigen Rechte der verschiedenen christlichen Kirchen- und andern Glaubensbekenntnisse, der Schulen und der Stiftungen zu wachen, und ist dafür verantwortlich. Zu dem Geschäftskreise desselben gehören der Cultus der evangelischen, katholischen und jeder andern Kirche, die Aufsicht und Leitung des Schul- und Erziehungswesens in seinem ganzen Umfange, auch in den Waisenhäusern, das Curatorium der Universität, der öffentlichen Bibliotheken und aller Künste und wissenschaftlichen Anstalten, die Oberaufsicht über die Verwaltung des Kirchengutes und des Stiftungsvermögens. Unter der unmittelbaren Leitung dieses Ministeriums stehen das evangelische Oberconsistorium, der katholische Kirchenrath, die Oberstudiendirection und der Synodus. Mit diesem Ministerium wird derzeit das Präsidium in dem zu errichtenden Gesetzgebungscollegium verbunden. Diese allerhöchste Verordnung Sr. königl. Majestät wird hierdurch allgemein bekannt gemacht.

Stuttgart, den 8. Nov. 1816.

Ad Mandatum Sacrae Regiae Majestatis.
Königlicher geheime Rath.



6) Großherzogthum Frankfurt.

Als im Reichsdeputationshauptschlusse vom 25. Febr. 1803 die beiden Würden der geistlichen Churfürsten von Trier und Cölln aufgehoben wurden, konnte auch der Mainzer Churstaat, dessen Hauptstadt an

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 232. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_250.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)