Seite:Constitution der europaeischen staaten 254.jpg

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In allen Staatsverfassungen, welche aus dem Geiste des Kaisers Napoleon geflossen sind, erkennt man Anwendungen dieser Grundsätze; allenthalben haben gewählte Volksvertreter Einfluß auf die Annahme der Gesetze und Verwendung des Staatsvermögens; allenthalben sind die Gerichtsstellen von dem Einflusse fremder Gewalt unabhängig; allenthalben ist die Vollstreckung der Gesetze kraftvoll und wirksam, weil sie in der Hand des Regenten ist.

Unter allen Verfassungen, welche dem Kaiser Napoleon ihr Daseyn zu danken haben, enthält die Verfassung des Königreiches Westphalen die meisten Grundsätze, die man nach Unsrer Ueberzeugung auf das Wohl des Großherzogthums Frankfurt anwenden kann. Sie ist eigenes Werk des Kaisers Napoleon, ist für einen teutschen Staat bestimmt, hat sich bereits durch die Regierung des Königs Hieronymus Napoleon Majestät bewährt.

Nach beschränktern Verhältnissen und besondern Localumständen fließt aus der Anwendung dieser Grundsätze, nach Unsrer Ueberzeugung, folgende Organisation Unsers Großherzogthums Frankfurt.

§. 1. Das Großherzogthum Frankfurt besteht:

aus der Stadt Frankfurt und ihrem Gebiete,
aus dem bisherigen Fürstenthume Aschaffenburg,
dem größten Theile des bisherigen Fürstenthums Fulda,
dem größten Theile des Fürstenthums Hanau, sodann
der Stadt Wetzlar.

§. 2. Das Großherzogthum Frankfurt macht einen Theil des rheinischen Bundes aus, dessen Primatialwürde Uns durch die rheinische Bundesacte anvertraut ist.

§. 3. Das Contingent des Großherzogthums Frankfurt besteht in 2800 Mann.

§. 4. Nach Unserm Absterben kömmt das Großherzogthum Frankfurt an des Prinzen Eugen Napoleon kaiserl. Hoheit, und dessen gerade Abstammung von Sohn zu Sohn, mit beständiger Ausschließung der Frauen, und Rückfall an die kaiserliche Krone, im Falle, wenn die männliche Linie erlöschen sollte.

§. 5. Sobald der erzbischöffliche Sitz von Regensburg

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 236. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_254.jpg&oldid=- (Version vom 7.9.2022)