Seite:Constitution der europaeischen staaten 419.jpg

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Senate, in letzterer aber auch nicht zum ständigen Bürgerausschuß gehören dürfen;

7) Die Bewahrung und Erhaltung der Verfassung. Bei dem gesetzgebenden Körper können Verletzungen der Verfassung, dafern solche Stufenweise den geeigneten Behörden, bis zum Senate, vorher angezeigt worden sind, von einem jeden schriftlich angebracht werden.
Der gesetzgebende Körper untersucht durch einen Ausschuß die Zulässigkeit der Denunciation, und verwirft entweder dieselbe sogleich, oder theilt sie dem Senate zur Erläuterung mit. Nach deren Einlangung während der Dauer dieser gesetzgebenden Versammlung verfügt letzterer hierauf.
Sollte hierbei einem einzelnen Staatsbeamten etwas zur Last fallen; so muß derselbe mit seiner Vertheidigung gehört, und die Acten zum Spruche, nach Verlangen desselben, entweder an das gemeinschaftliche Oberappellationsgericht oder an eine auswärtige Juristenfacultät gesandt werden. Gegen diesen Spruch kann nicht vom Fiscus, wohl aber vom Betheiligten eine weitere Revision eingelegt und ein ferneres Erkenntniß durch Actenversendung eingeholt werden. Bei diesem letztern Erkenntniß behält es sein Bewenden.
In sofern die Denunciation sich als Calumnie nach gepflogener Untersuchung darstellen sollte; so ist gegen den etwanigen falschen Denuncianten, welcher den gesetzgebenden Körper zu so bedauerlichen Schritten veranlaßt hat, rechtlicher Ordnung nach, als Calumnianten durch Verweisung an die Gerichte zu verfahren.
Artikel 18.

(Ad Art. 8. II.)

Vom Senate als obrigkeitlichem Collegio. Bestandtheile des Senats.

Der Senat, als obrigkeitliches Collegium, besteht in Zukunft (mit Ausnahme dessen, was unten transitorisch verordnet wird) aus 42 Personen mit Einschluß jener vier

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 401. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_419.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)