Seite:Constitution der europaeischen staaten 508.jpg

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Anhang.
1.
Fürstenthum Waldeck.

Bei Beendigung des Druckes dieses zweiten Theils, findet sich in No. 80 S. 320 der Allgemeinen Zeitung vom Jahre 1817 die Nachricht, daß bereits am 19. April 1816 zu Arolsen die Verfassung für das Fürstenthum Waldeck erschienen sey. Kein anderes teutsches Blatt hatte bisher dieser Verfassung gedacht; sie konnte daher auch in diesem Bande noch nicht erscheinen. Der folgende dritte Band wird sie in dem Anhange liefern. Bis dahin begnügen wir uns, den Inhalt dieses, „aus 5 Artikel bestehenden Landesvertrages“ nach der Allgem. Zeit. anzugeben:

1) Das vertragsmäßige Abschließen der Verfassung zwischen Herrn und Land, auf die Grundlage des alten Rechts.

2) Die Landschaft (Repräsentanten) gebildet

1) durch die Besitzer Landtagsfähiger Rittergüter;
2) durch die Abgeordneten der 13 Städte;[1]
  1. Da man nicht annehmen kann, daß dem Fürstenthume Waldeck und Pyrmont die intellectuelle Kraft im
  2. Empfohlene Zitierweise:
    Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 492. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_508.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)