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13.

No. 151.

31. Mai 1842.

Das Foreign Quarterly Review behauptet zwar, es sei noch keine wahrhaft wissenschaftliche Abhandlung über die Polizei erschienen, ja es ist bekannt, daß man die Polizei geradezu für einen undefinierbaren Begriff ausgegeben hat: das ist aber für ein redliches deutsches Gemüth nur eine Anreiz mehr, jenes mysteriöse Wesen, die Polizei, über Alles zu lieben. Was wir nicht begreifen, daran glauben wir, und lieben es über die Maßen. Ein deutscher Philister geräth in Verzweiflung, wenn er einen Nachtwächter schlafen sieht: die Polizei soll wachen, damit er schlafen kann.


14.

No. 158.

7. Juni 1842.

Wiederum bringt uns die Berliner Presse ein sehr empfehlungswerthes Schriftchen, wie sie sich denn seit Bülow-Cummerow’s Buch sichtlich bemüht, von der dermaligen Presserlaubniss einigen Nutzen zu ziehen. Darin zeichnet sich, was wir schon mehrmals zu bemerken Gelegenheit hatten, besonders der Verlag des „Berliner Lesekabinets“ aus, und wenn die Uebrigen diesem guten Beispiel nachfolgen wollten, so liesse sich einige Hoffnung fassen, daß die steifbeinige Hauptstadt sich von der schnellfüssigen Provinz nicht um ganze Siriusweiten werde überholen lassen. Sie wird ziemlich hastig nachhumpeln müssen, bis sie in dem nördlichen Sternbild „Königsberg“ das funkelnde Sternlein „Walesrode“ nur wieder zu Gesicht bekommt. Die erwähnte Broschüre führt den Titel: „Die juristische Fakultät der Universität zu Berlin, seit der Berufung des Hrn. v. Savigny bis zur Niederlegung seines akademischen Amtes, und deren erforderliche Umgestaltung