Seite:DE Stirner Schriften 106.jpg

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durch Atteste zu beweisen vermochte, dass seine Amtsthätigkeit durch die Redactionsgeschäfte nicht den mindesten Eintrag erleide. Man macht ihm besonders auch den Umstand zum Vorwurfe, dass er im vorigen Jahre bei einer gewissen Gelegenheit zwei anonyme, vom Professor Lengerke verfasste Gedichte in der Druckerei der Königsberger Zeitung hatte drucken lassen, und hat auch in dem an das dortige Consistorium gerichteten Schreiben ausdrücklich bemerkt, dass Professor Lengerke eigentlich eine sehr gründliche Bestrafung verdient hätte, die indessen diesmal noch erlassen werden solle. Der Oberlehrer Witt wird einer Entfernung „im Administrationswege“ schwerlich entgehen!


4.

No. 141.

21. Mai 1842.
Preußen.

ο Berlin, 18. Mai. Obwohl Hr. v. Savigny von dem Augenblick an, da der verstorbene Gans zum ordentlichen Professor ernannt wurde, aus der juristischen Facultät schied und nur noch seine Vorlesungen fortsetzte, so blieb er doch das berühmte und angesehene Haupt der Facultät, die sich der von ihm gegebenen Richtung nicht zu entschlagen vermochte. Jetzt ist Hr. v. Savigny durch die Berufung zum Minister der Facultät fremd geworden, und dadurch für diese der Zeitpunkt erschienen, wo sie sich fragen muß, ob im alten Gleise fortzufahren oder dem vielfach gemachten Vorwurf, daß juristische Theorie und Praxis in heilloser Trennung gehalten würden und daß die „Mitglieder und echten Zöglinge der Rechtsfacultät als Gespenster aus einer vergangenen Zeit erscheinen, die, wenn sie in das Leben einzugreifen suchen, nur zerstörend wirken können und Schrecken verbreiten“, nun Gehör zu geben sei. Diesen Moment eines wichtigen Lebensabschnittes, einer Epoche in der Berliner Rechtsfacultät ergreift