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Justus Perthes (Hrsg.): Friede von Lunéville

In Folge dessen haben die contrahirenden Theile zu ihren Bevollmöchtigten ernannt, nehmlich: Se. Kaiserl. und Kön. Maj. den Herrn Ludwig des heil. Röm. Reichs Grafen von Cobenzl, Ritter des goldenen Vließes, Großkreuz des Kön. St. Stephans-Ordens, und des Ordens des heil. Johann von Jerusalem, Kämmerer und wirklichen geheimen Rath Sr. obgedachten Kais. Königl. Majestät, Ihren Conferenz-Minister und Hof- und Staats-Kanzler,

Und der erste Consul der Französischen Republik im Namen des Französischen Volkes, den Bürger Joseph Bonaparte, Staatsrath,

Welche, nach Auswechslung ihrer Vollmachten, folgende Artickel festgesetzt haben.

Art. I.

Es soll in Zukunft, und auf immer, zwischen Sr. Maj. dem Kaiser- König von Ungarn und Böhmen, welche in ihrem Namen sowohl, als im Namen des teutschen Reichs stipulieren, und der Französischen Republik, Friede, Freundschaft, und gutes Einverständniß herrschen, und Se. obgedachte Majest. verbinden Sich, dem gegenwärtigen Tractate die Ratification des eben erwähnten teutschen Reichs, in guter und gehöriger Form zu erwirken.

Beide Theile werden sich mit der größten Sorgfalt bemühen, eine vollkommene Eintracht zu unterhalten, und den Feindseligkeiten aller Arten, zu Lande

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Justus Perthes (Hrsg.): Friede von Lunéville. , Lunéville 1801, Seite 207. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Das_Teutsche_Reich_vor_der_franz%C3%B6sische.pdf/217&oldid=- (Version vom 1.11.2023)