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Herr Kollege) nicht eben darauf antragen. – Auf die weiteren Ausführungen der Verteidigung Rottecks und die teils nicht minder heftigen Entgegnungen weiter einzugehen, dürfte hier kaum der Platz sein. Es genüge zu erwähnen, dass damals leider solche Streitigkeiten nur allzu oft und allzu lang das Konsistorium in seinen Sitzungen beschäftigen.

Auch an den so unerquicklichen Rangstreitigkeiten, von denen schon im ersten Teile meiner Darstellung zu sprechen war (Abschn. VIII), fehlte es nicht. Freilich hätte man glauben sollen, dass solche durch die – auf eine Anfrage wegen des Rangverhältnisses von Duttlinger und Welcker – am 3. Febr. 1823 erfolgte Entscheidung des Ministeriums unmöglich gemacht, wenigstens vermindert worden wären. Diese Entscheidung ging dahin, „dass die Präcedenz nicht nach dem Dienstalter als Professor überhaupt, sondern auf jeder Universität nach der Zeit der Anstellung bei derselben zu bestimmen sei und folglich Hr. Hofr. Duttlinger solche auf der hiesigen Universität vor Hrn. Prof. Welcker anzusprechen habe.“ Aber das Ministerium stieß freilich diese Entscheidung in der Tat selbst wieder um, dadurch, dass es am 15. Mai desselben Jahres Welcker den Vorrang vor Duttlinger zuerkannte.

Eine ganz eigenartige Stellung nimmt ein anderer, lange und mit größter Heftigkeit geführter Streit ein: der zwischen Rotteck und Welcker. Letzterer wurde von Rotteck beschuldigt, für das Winterhalbjahr 1825/26 Vorlesungen aus seinem (Rottecks) Gebiet angekündigt zu haben, um seine Kollegien zu stören oder deren Besuch zu schädigen. Welcker habe ferner ihn an der Ehre angegriffen, ihn in einer Sitzung des Konsistoriums einen „Unwissenden und Untüchtigen,[1] und der gar nie in die Fakultät hätte sollen berufen werden“ geschimpft, um die Gunst der Studenten gebuhlt usw. Schließlich gab Rotteck durch Schreiben vom 26. Juni 1825 die Erklärung ab, dass er sich nie mit Welcker in einen Wettbewerb einlassen und eher um seine Zuruhesetzung bitten werde, als neben demselben das gleiche Fach vorzutragen. Auch werde er sich


  1. Welckers hatte in der Sitzung gesagt, dass Rotteck das Naturrecht in 14 Stunden, also viel zu weitläufig, lese, er (W.) wolle es in 5 Stunden tun, auch sei der ganze Unterrichtsplan Rottecks unzweckmäßig und störend u. a. m.
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Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXI. Hanstein, Bonn 1893, Seite 66. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXI_073.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)