Seite:De Alemannia XXI 229.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Bei dem überaus festlichen Empfang der Abgeordneten des Landtags nach Schluss der Sitzungen am 4. Januar 1832, beteiligten sich, da ja vier der Gefeierten – Zell, Rotteck, Duttlinger, Welcker – der Universität angehörten, in ganz hervoragender Weise das Lehrerkollegium und die Studenten. In dem Zug der den Heimkehrenden bis Emmendingen entgegenkam, waren Marschälle der Studenten sowie ein Sängerchor derselben auf geschmückten Wagen; ferner eine Abordnung des Konsistoriums mit zwei vierspännigen Ehrenwagen, vor ihnen ebenfalls Marschälle, von denen einer die Fahne trug mit der Aufschrift „Pressfreiheit!“ Weiter hinten im Zug kamen nochmals Marschälle der Studirenden, ein zweiter Sängerchor und eine Abordnung der Akademiker in 5 vierspännigen Ehrenwagen, vor ihnen wieder Marschälle, einer mit einer Fahne, welche die Inschrift trug „Konstitutionelle Wehrverfassung!“ – In Freiburg selbst hatten sich unterdessen die Akademiker in großem Fackelzug, „welchen wir hier noch nie glänzender sahen,“[1] vom Zähringer Tor an durch die ganze Kaiserstraße aufgestellt. Eine unübersehbare Menschenmenge wogte durch die Straßen der Stadt. – Am Schluss des Festes begab sich der Fackelzug mit der Musik und dem Sängerchor vor die Wohnungen jener Abgeordneten, welche zugleich Universitätslehrer waren, „um jedem einzeln ein wiederholtes Lebehoch zu bringen.“

Am 1. März, dem Tag, wo die Pressfreiheit in Kraft trat, gingen die Freudenbezeugungen noch einmal los. In der Mitternachtsstunde vom 29. Februar auf den 1. März wurden von den Studenten auf den Höhen des Schlossbergs einige Freudenfeuer angezündet und der Anbruch des wichtigen Tages durch Schüsse kundgetan. Dann begaben sich die Studenten in langem Zuge vor die Wohnungen Welckers, des Begründers der Motion auf Einführung der Pressfreiheit, Rottecks, Duttlingers und Zells und brachten ihnen Ständchen.[2]


hinaus. Erst als die juristischen Fakultäten von Kiel und Tübingen in einem geforderten Gutachten sich für Welcker und eine Verurteilung desselben für rechtlich unmöglich erklärten, erfolgte im Februar 1833 seine Freisprechung.

  1. Worte der Freiburger Zeitung in einer Beschreibung des Festes in Nro. 7 und 9 d. J.
  2. An demselben Tag fand dann auch eine bürgerliche Feier [223] statt. – Am 29. d. M. gab die Universität dann noch eine größere Feier zu Ehren ihres Vertreters in der I. Kammer, Zells.
Empfohlene Zitierweise:
Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXI. Hanstein, Bonn 1893, Seite 222. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXI_229.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)