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Die philosophische Fakultät endlich berührte ein Erlass des Oberstudienrats vom 3. Dez. 1838, „die Erweiterung des Gymnasiums in Freiburg in specie die Eröffnung eines Kollegiums über Rhetorik und deutsche Literaturgeschichte an der Universität betr.“ Der Senat ließ am 4. Februar 1839 dem Oberstudienrat erwidern: 1) Schreiber lese im nächstem Semester „Geschichte der deutschen Sprache und Literatur.“ 2) Ein besonderes Kolleg über Rhetorik scheine um so weniger notwendig zu sein, als die Studirenden in den zwei letzten Jahren ihres Gymnasialkurses ohne Unterbrechung Unterricht in diesem Fach erhalten, dagegen eben keinen in der Literatur erhalten hätten.

Das wichtigste Ereignis, das in diesem Kapitel erwähnt werden muss, ist – wie schon gesagt – ohne Zweifel die Einführung des neuen Schulplans für Mittelschulen vom Jahr 1836 und die dadurch hervorgerufenen Aenderungen im Lehrplan der Universität.

Bis dahin war es Pflicht gewesen und – seit dem Ministerialerlass vom 21. Okt. 1832 – auch in allen Abgangszeugnissen von Mittelschulen bestimmt und klar auszudrücken vorgeschrieben, dass die von den (zum Besuch der Universität berechtigenden) Mittelschulen Abgehenden, vor dem Uebertritt zum Fachstudium, auf der Universität selbst einen zweijährigen philosophischen Kurs zurückzulegen hätten, und dass diese zwei Jahre nicht in die durch bestehende Verordnungen für das Fachstudium vorgeschriebene akademische Studienzeit eingerechnet werden durfte. Freilich war, wie es scheint, diese Vorschrift auch öfters nicht beachtet worden. Daher beantragte die philosoph. Fakultät am 2. Januar 1833, „Maßregeln zu nehmen, dass kein Akademiker bei einer höheren Fakultät inskribirt werde, der kein philosophisches Absolutorium vorweist.“ Aber 3 Monate später, am 2. April d. J., sah sich dieselbe Fakultät schon wieder zu der Klage veranlasst, „dass von den Studenten, welche zu den Fachstudien übergehen, so wenig philosophische Absolutorien verlangt werden.“

Nun ging die Regirung, wie es scheint, schon seit Beginn der dreißiger Jahre, damit um, verschiedene[1] Gymnasien des


  1. Bezw. erhielten alle die Möglichkeit, zu Lyzeen erhoben zu werden. Vgl. Buss, d. Unterschied zwischen d. kathol. u. d. protest. Universitäten Teutschlands … Freiburg 1846. S. 428.
Empfohlene Zitierweise:
Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXI. Hanstein, Bonn 1893, Seite 244. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXI_251.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)