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Ermordung angeklagt. Sie hat also bei diesen Angeklagten zwar ein auf gewaltsame Bemächtigung, resp. Mißhandlung, in keinem Falle aber ein auf Tödtung gerichtetes Komplott angenommen. Dieselbe Ansicht hat auch der Schwurgerichtshof ausgesprochen.

Die Hauptfrage bleibt daher immer die, ob sich denn überhaupt in vorliegendem Falle, und in welchem Umfange der Begriff eines stillschweigenden Komplotts anwenden lasse? Sowohl der Hanauer Schwurgerichtshof als der Kassationshof zu Kassel haben ein solches nur bei einigen Angeklagten angenommen, andere dagegen nur wegen Beihilfe zur Mißhandlung, resp. Tödtung der Abgeordneten verurtheilt, – und zwar in der Weise, daß dieses Ergebniß nicht etwa blos als Folge des Wahrspruchs der Geschwornen, sondern schon in der Fragestellung Seitens der Richter angedeutet erscheint.

Bekanntlich wird die Möglichkeit eines solchen Komplotts von Vielen – mit größerer oder geringerer Bestimmtheit – in Abrede gezogen, s. z. B. Kleinschrod System. Entwicklung I. §. 180. Grolman Grundsätze §. 34. Henke Handb. I. S. 275. v. Schirach im N. Arch. I. S. 517. 518. Cucumus eb. XIV. S. 14. Mittermaier z. Feuerb. §. 47. n. V.

Dagegen ist dieselbe vertheidigt von Böhmer Medit. ad CCC art 148. §. 1. Quistorp Grundsätze I. §. 231 f. Heffter L.B. §. 86. n. 1. Luden Abh. II. S. 351. Berner Theilnahme etc. S. 404 f. Breidenbach Kommentar etc. I. 2. S. 305. u. A. vgl. Meine Neue Revision S. 586 ff.

Von den neueren Gesetzgebungen führen das sächsische Gesetzbuch Art. 38, das braunschweigische

Empfohlene Zitierweise:
Christian Reinhold Köstlin: Auerswald und Lichnowsky. Ein Zeitbild, nach den Akten des Appellations-Gerichts zu Frankfurt a. M. mit Genehmigung dieses h. Gerichtshofs. Tübingen 1853, Seite 92. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Auerswald_und_Lichnowsky_092.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)