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die Zeit nach Bornheim zurückgekommen sei, als sich daselbst das Gerücht von der Tödtung beider Abgeordneten bereits verbreitet gehabt habe.

f) Die Aussage, daß sie geäußert habe, es sei von den Reitern nach ihr oder Andern geschossen worden, giebt sie – wenn auch zögernd – indirekt zu.

Außerdem weist sie, freilich unter Verwicklung in große Widersprüche, alle Beschuldigungen zurück. Ihr Benehmen gegenüber den vielen ihr gegenübergestellten Zeugen ist aber nicht geeignet, für sie zu sprechen. Selten weist sie ihre Beschuldigungen direkt ab, sondern weit in der Mehrzahl der Fälle mit der stehenden Phrase: „ich kann mich nicht erinnern.“ Dabei beschränkt sie sich nicht darauf, die Zeugen auf Ungenauigkeiten oder Widersprüche aufmerksam zu machen, sondern verhält sich lauernd ihnen gegenüber, sucht sie zu verwirren, wird sogar höhnisch gegen sie, – wie sie denn auch dem Inquirenten, der ihr die Fortsetzung der Konfrontationen ersparen wollte, erwiederte: „– übrigens genirt es mich gar nicht, wenn mir die Zeugen gegenübergestellt werden.“ Im Schlußverhöre sucht sie ihre Zugeständnisse – freilich auf ungenügende Weise – wieder unschädlich zu machen und zugleich die Zeugen als lügenhaft, betrunken, ja als erkauft (zum Theil nur deshalb, weil sie ein grinsendes Gesicht gemacht hätten) zu verdächtigen.

Einen ebenso wenig günstigen Eindruck macht das zweite Verhör ihres Mannes, des Lithographen Karl Zobel. Er will sogar von der Verfolgung der beiden Reiter nichts gesehen haben. Ebenso wenig getraut er sich, mit Entschiedenheit zu sagen, daß der Regenschirm in seinen Händen gewesen sei. Wenn es endlich glaublich erscheint

Empfohlene Zitierweise:
Christian Reinhold Köstlin: Auerswald und Lichnowsky. Ein Zeitbild, nach den Akten des Appellations-Gerichts zu Frankfurt a. M. mit Genehmigung dieses h. Gerichtshofs. Tübingen 1853, Seite 166. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Auerswald_und_Lichnowsky_166.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)