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nicht bemerkt haben, ist nicht stichhaltig. Jener war nur bei der Aufsuchung im Keller anwesend, von welcher er sich durch Drohungen vertreiben ließ, ehe nur Lichnowsky gefunden war. Es ist aber weder erforderlich, noch behauptet, daß Nispel selbst persönlich mitgesucht habe. Wenn ferner Dr. Hodes den Nispel nicht besondere in’s Auge faßte, so ist dies bei der angestrengten, ihn ganz in Anspruch nehmenden Thätigkeit, die er entwickelte, sehr natürlich; – genug daß er angiebt, Personen in solchen Uniformen unter der Rotte gesehen zu haben.

Ganz nichtig ist endlich die Berufung auf Nispels Charakter, worin es liege, nichts halb zu thun. Es steht schlimm um seinen Klienten, wenn man den Vertheidiger hier beim Wort nimmt. Jedenfalls kann man mit demselben Recht sagen, in Nispels „statiösem,“ d. h. affectirt aufgeblasenen, gemessenen, vornehmthuenden Wesen habe es gelegen, nicht selbst in den Keller hinabzusteigen, sondern diese gemeinere Parthie Andern zu überlassen und indessen selbst beim Generalstab oben zu bleiben.

Mit Bezug auf obige Ausführungen ist daher Nispel der (komplottmäßigen) gewaltsamen Bemächtigung des Fürsten Lichnowoky für überführt zu erachten.


     D. Mißhandlung und Tödtung Lichnowskys.

1) Mißhandlung durch einen Schlag mit dem Gewehrkolben. Hiefür sprechen die Aussagen von F. Dieterich (Nr. 18), – Escherich (Nr. 19), – die früheren Aussagen von H. Weber (Nr. 21), – die von Jak. Häusler (Nr. 22), – G. Schmunk (Nr. 24), – Hartm. Schutt (Nr. 30), – Joh. Müller, W. Röder (Nr. 26.)

Empfohlene Zitierweise:
Christian Reinhold Köstlin: Auerswald und Lichnowsky. Ein Zeitbild, nach den Akten des Appellations-Gerichts zu Frankfurt a. M. mit Genehmigung dieses h. Gerichtshofs. Tübingen 1853, Seite 272. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Auerswald_und_Lichnowsky_272.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)