Seite:De Bambergische Peinliche Halsgerichtsordnung 123.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.


Von straff obgemelts diebstals

cxcviijItem so einer ein Monstrantzen stilt / da das heylig Sacrament alßbaldt jnnen ist / Oder so einer sunst ander heyligthumb stilt / mit oder on die gefeß / Mere so einer die gefeß stilt / darinn das heylig Sacrament oder ander heyligthumb behalten wirdet / vnd das Sacrament oder Heyligthumb darauß schütet / Auch so einer geweychte Kelch oder Patene vnd der gleychen dapffer ding stilt etc. Umb sölich diebstal alle / sie geschehen an geweychten oder vngeweychten Stetten Darzu auch so einer vmb stelens willen in ein geweychte Kirchen Sacramenthauß oder Sacristey bricht[1] / oder mit geuerdlichen zeugen auffsperret / sollen alwegen dieb oder diebin mit dem fewer von leben zum tode gericht werden.

cxcixItem so einer einen stock (darinn man das heylig almusen sammelt) auffbricht / sperret / oder wie er arglistiglichen darauß stilt / oder sölichs mit etlichen wercken zuthun vnderstet / vnd der stock stet auff dem geweychten / man sol sölchen dieb auch verprennen / Stet aber der Stock nit auff dem geweychten / man sol den dieb (als vmb weltlichen diebstal) vom leben zum tode richten.

ccItem So yemant bey tage von geringen geweychten dingen (ausserhalb der vorgemelten tapffern stück) auß einer Kirchen stele / Als wachs / leuchter / altartücher / darzu doch der dieb (als vor stet) nit stieg / brech / oder mit geuerdlichen zeugen auff sperret / Oder so yemant weltliche güter / die in ein kirchen geflöhent weren / stele / doch so der dieb in die Kirchen oder Sacristey nit bricht oder die geuerdlich auffsperret / vmb dise diebstal alle darvon

  1. Handschriftliche Randnotiz: [...]
Empfohlene Zitierweise:
Johann Freiherr von Schwarzenberg: Bambergische Peinliche Halsgerichtsordnung. Bamberg: Hans Pfeil, 1507, Seite 57r. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Bambergische_Peinliche_Halsgerichtsordnung_123.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)