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Ein Menschenalter Florentinischer Geschichte.
(1250–1292.)
Von
O. Hartwig.


Auf diesen Blättern soll die Geschichte von Florenz von der Aufrichtung der ersten Volksgemeinde (popolo vecchio) bis zur Vertilgung jeglichen legitimen Einflusses des Adels auf die Leitung des Gemeinwesens durch die „Ordnungen der Gerechtigkeit“ nicht in allen ihren Einzelheiten erzählt werden, wohl aber will ich auf Grund von Detailforschungen versuchen, die Ursprünge und Wendungen der treibenden Kräfte zur Darstellung zu bringen, welche trotz aller Anfechtungen von Aussen und aller inneren Spaltungen doch folgerichtig im Verlaufe eines Menschenalters für die gesammte nachfolgende Entwicklung der Stadt die sichere Bahn bereitet haben.


I.

Ein Jahrhundert war nöthig gewesen, um nach dem Tode der Markgräfin Mathilde von Tuscien (1115) die unbedeutende unfreie Landstadt des mittleren Arnothales in eine kräftig emporblühende Comune, welche sich in den Besitz aller Grafschaftsrechte gesetzt und eigene Statuten gegeben hatte, umzuwandeln. Nicht am Meere gelegen, und desshalb nicht der Vortheile theilhaftig, welche die seefahrenden Städte Ober- und Mittelitaliens seit dem Beginne der Kreuzzüge aus dem gesteigerten Handels- und See-Verkehre auf dem Mittelmeere errungen hatten, von den Gebieten alter, reicher oder kräftig emporstrebender Comunen und mächtiger Dynastengeschlechter eingeschlossen, dazu nicht von einer überaus fruchtbaren Landschaft

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 11. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_01_011.jpg&oldid=- (Version vom 2.11.2022)