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gewusst: den Tod der Grossgräfin nicht minder als den Heinrichs VI. und Otto’s IV. Wie hätte sie den Tod dieses Gewaltigen unbenutzt lassen sollen? Jetzt wurden die vertriebenen Guelfen zurückgerufen und damit direct ein Act der Auflehnung gegen die kaiserliche Autorität begangen, kraft deren jene ausgewiesen waren. Doch wurden die Zurückgerufenen angehalten, sich mit ihren ghibellinischen Gegnern zu versöhnen. Schien damit einer friedlichen Entwicklung im Innern Raum geschafft, so waren die Gegensätze doch schon so geschärft, dass der geringste Anstoss von Aussen genügte, sie heftiger als je wieder zu entzünden. Die Führer der Ghibellinen, an ihrer Spitze die kraftvollen Häupter der stolzen Familie der Uberti, sahen sich von der Einwirkung auf die Verwaltung der Stadt ausgeschlossen. Als Podestaten derselben hatte man einen Mailänder Adlichen, Uberto de Mandello, aus altguelfischer Familie berufen, der erste Volkshauptmann Uberti d’Orlando de’ Rossi war ein guelfischer Luccheser.

Der natürliche Expansionstrieb der von allen Seiten von ghibellinischen Städten und Herren eingeschlossenen Comune und die Interessen der Fabrikanten und Kaufleute der Stadt, welche sich durch die politische Stellung der Heimath von der natürlichen Verbindung mit der See abgeschnitten sahen, mussten bald zu einem Conflicte mit den Nachbarn treiben. Und sollten die Ghibellinen von Florenz ihre eigenen Parteigenossen befehden helfen und sich selbst damit jeder Hoffnung, einmal wieder zu Hause zur Herrschaft zu kommen, berauben? Sie sollten die Probe bald bestehen. Zunächst suchte sich die Stadt von Pisa handelspolitisch unabhängig zu machen. Um dieses Ziel zu erreichen, kam sie aber nicht nur in Conflict mit dieser Comune, sondern zu gleicher Zeit mit Siena. Denn um südlich von Pisa an die See zu kommen, mussten die Florentiner sich mit den Feinden Sienas, den Grafen Aldobrandeschi, verständigen. Das thaten sie auch in den ersten Monaten des Jahres 1251. Auch mit der alten Feindin Sienas, Montalcino, nahmen sie die alten Verträge wieder auf. Schon am 30. April schlossen sie mit den Grafen Wilhelm und Hildebrand de’ Aldobrandeschi einen Vertrag ab, in Folge dessen ihnen nach Wahl die Seehäfen von Talamone oder Porto Ercole und die Strassen dahin offen stehen sollten[1]. Kaum

  1. Der wesentliche Theil des Vertrags abgedruckt im Arch. stor. Ser. III, T. 23, S. 220 u. f.
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 27. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_01_027.jpg&oldid=- (Version vom 2.11.2022)