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Die „unio regni ad imperium“.
Ein Beitrag zur Geschichte der staufischen Politik.
Von
Hans von Kap-herr.


I.

Kein Vorwurf ist häufiger und nachdrücklicher gegen Friedrich II. erhoben worden, als der Vorwurf hinterlistiger Treulosigkeit bei den Verhandlungen mit der Curie über die Trennung Siciliens vom Kaiserreiche. Hier legt Böhmer[1] den Massstab der „Ehre, Treue und Redlichkeit“ an das Verhalten Friedrichs, und da er ihn hier der Falschheit glaubt überführen zu können, so kommt er all’ seinen späteren Handlungen mit dem Verdacht unlauterer Absichten entgegen: auf dieser Grundlage hat er in grossen scharfen Zügen das Bild der Regierung Friedrichs als einer Kette von Lüge, Verrath und Bosheit gezeichnet.

Die Darstellung Böhmers ist trotz der apologetischen Versuche Schirrmachers und Winkelmanns für die historische Beurtheilung der Persönlichkeit Friedrichs massgebend geblieben; seine Auffassung bestimmt den besten neueren Kenner der Geschichte Friedrichs[2], der wie kein anderer redliches Streben darauf verwandt hat, Friedrich Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, sie beherrscht auch diejenigen Darsteller, deren politischer Standpunkt demjenigen Böhmers entgegengesetzt ist[3]; wenn

  1. Regesta imperii p. XXIV ff., p. 109 zu dem Briefe vom 13. Juli 1220.
  2. Ficker in Böhmer-Ficker, Regesta Nr. 866, 922, 1092, 1143.
  3. Lorenz, Friedrich II., Histor. Zeitschrift XI, p. 324 ff. – In gewissem Sinne auch Schirrmacher, Friedrich II., I, p. 79 ff. II, p. 442 ff. Auch Nitzsch, Stauff. Studien, Histor. Zeitschrift III, p. 378 acceptirt im Wesentlichen Böhmers Resultate.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 96. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_01_096.jpg&oldid=- (Version vom 9.11.2022)