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Kleine Mittheilungen.


Die Kölner Richerzeche. Die Verfassung von Köln ist unter allen deutschen Städten des Mittelalters am meisten behandelt worden, und unter den verschiedenen Kölner Verfassungseinrichtungen wiederum am meisten die Richerzeche. Sehr zahlreich sind die Erklärungen, die man für ihre Entstehung, für ihr Wesen gegeben hat. Soeben wird für ihren Ursprung von E. Kruse in einem in der Zeitschrift der Savignystiftung für Rechtsgeschichte Bd. IX, germanist. Abtheilung S. 152–209 erschienenen Aufsatze („die Kölner Richerzeche“) eine ganz neue Hypothese aufgestellt.

Kruse geht von der Gildetheorie von Nitzsch aus, nach welcher in manchen Städten (wir übergehen hier die Frage, in welchen) in der ersten Zeit eine grosse Gilde, die sämmtliche am Verkehr betheiligten Einwohner vom Grosskaufmann bis zum Krämer und Handwerker hinab umfasst, bestanden hat. Eine solche, vollkommen organisirte (S. 166) Gilde hatte nun nach Kruse auch Köln bis zum 12. Jahrhundert. Ihr Vorstand waren die beiden Bürgermeister. Aus den Bürgermeistern entwickelte sich dann die Richerzeche. So ist die letztere durch das Medium der Bürgermeister indirect auf die grosse Gilde zurückzuführen; und zwar ist ihr Zusammenhang mit derselben nicht bloss ein äusserlicher, sondern sie hat auch ihre Competenz von daher geerbt.

Diese Gedanken führt Kruse in einem sehr eleganten Aufbau aus. Sein Scharfsinn und seine Combinationsgabe, sowie die vollkommene Klarheit seines Stiles machen die Lectüre der Arbeit zu einem Genuss; man ist über dieselbe um so mehr erfreut, als die Kölnische Verfassungsgeschichte seit Hegel’s grundlegender Einleitung zu den Kölner Städtechroniken nur wenig befriedigende Bearbeitungen aufzuweisen hat. Dennoch können wir Kruse nicht zustimmen. Wenn man eine genauere Prüfung vornimmt, gewinnt man das Resultat, dass der talentvolle Baumeister versäumt hat, ein Fundament für

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 443. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_01_443.jpg&oldid=- (Version vom 20.11.2022)