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nationale Selbständigkeit so eifersüchtigen Italiener von dem Vertreter der Idee des Universalreichs, Heinrich VII., trennte. Es konnte sich nur darum handeln, wie lange es dauern würde, bis der Zauber, welcher die Gestalt des Königs in den Augen der Italiener umgab, verflogen sein würde. Dieser Moment trat bald genug ein.

In einer der kürzlich erst befriedeten Städte, Piacenza, missbrauchten die heimkehrenden Guelfen schon im Januar 1311 ihre Macht, um den alten Capitan Alberto Scotto mit einem Theile seines Anhangs zu verjagen[1]. Aber der Anstoss zu allgemeinen Unruhen ging von Mailand aus. Die Ursache war wie so oft bei derartigen Gelegenheiten eine ganz geringfügige: Der König pflegte, wenn er in einer Stadt durch Aussöhnung beider Parteien den Frieden hergestellt hatte, sich eine Summe Geldes als Entschädigung für die gehabte Mühe auszahlen zu lassen. Dies that er auch in Mailand, doch überliess er es hier den Bürgern, die Höhe der Dotation festzusetzen[2]. Die Forderung wird Ende December 1310 oder Anfang Januar 1311 gestellt sein[3]. Sie kam im engeren Rathe der Stadt und zwar im

  1. Chron. Placentinum, bei Muratori Script. rer. Ital. XVI, p. 487.
  2. Alb. Mussato, bei Muratori Script. X, p. 341.
  3. Jedenfalls vor dem 6. Januar. Der Augenzeuge Guil. Ventura (Monum. histor. patriae edita jussu Caroli Alberti V p. 778) sagt: „et concessa est baylia Mediolani generalis et sic (d. h. in Folge der Uebertragung der baylia) dictus Henricus voluit habere florenos centum millia auri et eidem dederant eos inviti. Post haec dictus Henricus et ejus uxor acceperunt coronam ferream“. Bisher glaubte man in Folge der theils irrigen, theils tendenziös beeinflussten Angaben anderer Quellen, dass diese ganze Angelegenheit erst in die Zeit nach dem 6. Januar zu verlegen sei und wir es hier mit einer Kronsteuer zu thun hätten, die mit dem Krönungsact vom 6. Januar verknüpft gewesen sei. Vergl. z. B. A. Dominicus, Baldewin von Lützelburg (Koblenz 1862), p. 106; G. Giulini, memorie spettanti alla storia etc. di Milano IV², 872; Fr. Lanzani, storia dei communi Italiani delle origine al 1313 (in Vallardi’s „Italia“, Milano 1882, p. 796). Gleichwohl lässt auch der Ausdruck des Nicolaus von Butrinto (Böhmer, Fontes rer. Germ. I), p. 78 (quod aliqua curialitas fieret regi), nicht die Deutung zu, dass es sich hier um eine Kronsteuer gehandelt habe. Ganz abzuweisen ist die durch Joh. de Cermenate (Murat. IX, 1239; vergl. D. König, Kritische Erörterungen zu einigen italienischen Quellen für die Geschichte des Römerzuges Kaiser Heinrich’s VII. [Diss.], Göttingen 1874, p. 42) vertretene Auffassung, welche in dem Sienesen Nicolò de’ Buonsignori
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 98. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_02_098.jpg&oldid=- (Version vom 22.11.2022)