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Natürlich waren es nur Verleumdungen, an der Treue Philipp’s war nicht zu zweifeln; dieser verfolgte eben dynastische Interessen, und diese liessen sich nach der Lage der Dinge nur verwirklichen, indem er sich mit ganzer Kraft in den Dienst der königlichen Sache stellte[1].

Zu Unruhen kam es auch in Vercelli, wo trotz der Anwesenheit von Philipp’s Untervicar Aimo von Aspromonte die alten Parteiungen wieder aufloderten[2]. Philipp hat sowohl hier als in Novara den Frieden in einer für das Reich vortheilhaften Weise herzustellen gewusst.

Am schlimmsten aber stand es in den östlicheren Gegenden. Giberto da Corrigia war durch die Verleihung des Vicariats über Reggio durchaus nicht befriedigt. Er hatte sich auch auf die Herrschaft über Parma und Modena Hoffnung gemacht und gedachte, dies Ziel durch Abfall von dem Könige, dessen Popularität im Schwinden begriffen war, zu erreichen. Desshalb versicherte er sich der Treue der ihm ergebenen Parteien zu Parma und Reggio, trat mit den aus Modena vertriebenen Guelfen, ferner auch mit Guido della Torre, der sich zu Bologna aufhielt, und den geächteten cremonesischen Flüchtlingen in Verbindung und schloss sich sammt allen diesen Alliirten dem tuscischen Bund an. Auf einer Tagsatzung zu Bologna wurde das neue Bündniss am 1. November bekräftigt. In schmutziger Geldgier erklärte Giberto daselbst, den Abfall der Städte Parma und Reggio sowie ihre Einverleibung in den tuscischen Bund bewerkstelligen zu wollen, wenn man ihm 30 000 Goldflorin zahlte. Natürlich gaben die anwesenden Bevollmächtigten dies Versprechen ohne Zaudern[3].

  1. Ueber Philipp’s rein egoistische und nur auf Erweiterung des eigenen Machtbereichs gerichtete Politik vergl. Guichenon, Preuves p. 139. Mandelli a. a. O. IV, 141 ff. Das Vorgehen des Savoyers gegen Filippone di Langosco und die verrätherische Gefangennahme des Sohnes des letzteren, Rizzardo, gehört, obwohl man sie sich nach Nicolaus von Butrinto 97 als schon jetzt erfolgt denken müsste, einer viel späteren Zeit an. Vergl. Joh. de Cermenate 1269. Alb. Mussato 435.
  2. Vergl. Mandelli IV, 171.
  3. Urkunde bei Muratori, Antiquitates IV, 615–16. Das von den Bevollmächtigten Ausgeführte wurde in den einzelnen Städten durch besondere Beschlüsse sanctionirt, so in Florenz am 5. November (Bonaini II, 55–56). Eine feierliche Erneuerung des Bundes erfolgte zu Bologna am
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 143. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_02_143.jpg&oldid=- (Version vom 23.11.2022)