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prunkte, so fielen nicht desshalb die Mönche von Benedictinerstrenge ab; die Beccenser hoben die Bildung nicht unbedingt, denn ihre Reform erstickte in gallisch-mönchischem Geiste heimisch-volksthümliche Keime; keineswegs jede Abteischule wollte Laien heranbilden; dass Croyland 3000 Bände besass, ist grobe Fälschung; die Kirche, bei allem nie genug zu preisenden Verdienst um die Wissenschaft, musste ihrer Natur nach Kritik und Naturkunde ablehnen; über Gilden finden sich S. 20 Sätze aus verschiedenen Theorien und daher widersprechend; „ein Zweig des Hansebundes existirte seit mindestens 967“ weder in England noch sonstwo, noch auch „trieben diese Osterlinge den Ostseehandel“ damals; von Städten um 1200 war Winchester mehr hervorzuheben, York und Cinque Ports zu erwähnen; wer den Franciscanern Baco zum Ruhm rechnet, darf die Verfolgung des Forschers durch seinen Orden nicht übergehen; die Kreuzzüge beeinflussten die Entstehung der Universitäten höchstens sehr entfernt; vor 1100 gab es zu Osney keine Schule; Aristoteles ward nicht im 12. Jh. zumeist studirt; 1159 war Paris nicht Erzbisthum; die Bürgerschaft befehdete die Studenten nicht aus Hass gegen Gelehrsamkeit; französische Mode drang keineswegs erst seit Edward III. ein; die beste Gothik in England ist nordfranzösisch; Französisch ward die Sprache auch des Rechts und einiger Chroniken; das Königsbild auf Münzen zeigt hauptsächlich Insignien (Krone, Scepter).

Besonders gelangen die Sätze über Ritterthum (32) und Handelsbeschränkung (36); im Ganzen scheint das über das 14. Jh. Gesagte dem über frühere Zeit Gebrachten vorzuziehen: die Verfasserin hat ein Life of Edward the Black prince für Histor. biographies geschrieben.


Walter de Gray Birch, The historical charters and constitutional documents of the city of London. Rev. ed. London (Whiting & Co.) 1887. 8°. XLVIII, 338 S. Der fruchtbarste der archäologischen Schriftsteller bietet hier einmal kein neues Werk: 1884 nämlich erschien anonym „by an Antiquary“ ein sonst wie oben betitelter Quartant, den der löbliche Buchbinder jetzt zum Octavband geschnitten hat; wenigstens fand ich bei 50 gleich bezifferten Seiten je die ersten und die letzten Wörter gleichlautend, und die Vorrede tönt die Stimmung vor der Umwälzung der Stadtverfassung noch in denselben Worten wie damals aus. Die 56 Urkunden reichen von der normannischen Eroberung bis 1750. Die Uebersetzung würde der Forscher wörtlicher wünschen[1]; doch ist das Buch ausdrücklich theilweise der allgemeinen Bildung und dem praktischen Staatsmann bestimmt. Dem Bedürfniss, die angelsächsisch, mittellateinisch, altfranzösisch geschriebenen Privilegien in heutigem Englisch zu lesen, war

  1. „Misbeodan“ in 2 eher „to do wrong“ als „hurt“; in 3 fehlt Z. 9 das lehnrechtlich wichtige „of me and my heirs“, Z. 11 „justiciar“; 10 v. u.
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 474. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_02_474.jpg&oldid=- (Version vom 25.11.2022)