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York für 1230–1538, eine reiche Quelle für die Geschichte jenes Ortes, der Schottenkriege, der englischen Cultur[1] und Kirche. Mit Recht warnt Herausg., hieraus vorschnell die Sitten der Geistlichen ungünstig zu beurtheilen; denn das Ordnungsmässige kam gar nicht zum Vermerk im Register, sondern nur das Regelwidrige. Es begegnen die bekannten Klagen, namentlich über die durch päpstliche Provision eingesetzten fremden Pluralisten, die, selbst von ihren Pfründen abwesend, für den Dienst ungehörige Vertreter stellen, ferner über Scheinkleriker, die mit der Tonsur nur Straflosigkeit vor weltlichem Gericht erstreben. Noch 1399 (vergl. 1303, S. 42) reinigen sich die vor dem staatlichen Richter des Diebstahls angeklagten Geistlichen kanonisch; ein anderer des Concubinats Bezichtigter schwört sich 1306 selbzwölfter Hand rein. – 2) Fasti Riponienses, ursprünglich von Ward († 1861) angelegt, geben Namen und genaue Daten, oft ausführliche Lebensbeschreibung der Domherren Ripon’s, geordnet nach den sieben Kanonikaten, meist seit Mitte 13. Jhs.[2]. Darunter sind manche (auch in Mon. Germ. SS. XXVII f. erwähnte) Verwandte der Päpste und der provenzalischen Königin Eleonore, wie Percival von Lavagna († 1290), Thomas von Savoyen (1301–29) u. a. Fremde, wie der Schriftsteller Peter von Blois, Johann von Lucca 1292, Aegidius von Oudenarde 1291–1302, Jacob Cenci um 1295, Johann Sarraceni 1302, Johann de Scalangiis 1318, Wilhelm de Cusancia um 1330, der Mailänder Arzt Georg de Mondellis 1408. Hatton war 1486 Heinrich’s VII. Gesandter an Maximilian.

Band III. [vgl. Athenaeum 20. IV. 1889, 497] gibt eine lichtvolle Einleitung über die hauptsächlichen Gegenstände der Memorials: 1) Verfassung. Ripon’s Schottenmönche zogen ab vor dem romanisirenden Wilfrid. Während dessen Abwesenheit war Ripon kurze Zeit Bischofsitz, dann, obwohl bisweilen Residenz der Erzbischöfe, Abtei; kurz vor Mitte des 10. Jhs. von Nordmännern zerstört, ward es vor 995, wahrscheinlich durch S. Oswald († 992), aufgebaut, dann durch weltliche (oder doch schnell aus etwaiger Regularität verweltlichte) Kleriker bedient. Kanoniker sind vielleicht seit 1060/9, jedenfalls vor 1086, eingesetzt, und getrennte Pfründenstellen neben der Communitas (Gemeinvermögen des Capitels) im 13. Jh. nachweisbar. Damals tritt ein Dekan an die Spitze des Capitels. Wie

  1. A. 1312 Vicare und Caplane „spectaculis publicis, ludibriis et coreis, immo teatricalibus ludis inter laicos frequencius se immiscent“.
  2. Excerpte aus anderen Urkunden und Geschichten für 657–1593 gab Fowler in Bd. I. dieser Memorials, Surtees Soc. 74 (1882) und „Acts of Chapter of Ripon 1452–1506“, meist Strafprocesse, in Nr. 64, 1875.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 493. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_02_493.jpg&oldid=- (Version vom 28.11.2022)