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Kläger kam alles darauf an, möglichst gleich das Urtheil zu erreichen. Neue Vorladungen konnten nicht erfolgen, da die Sache bereits früher angehoben war und die drei gesetzmässigen ja wirklich ergangen waren. Die Verdunkelung der Thatsachen lag eben in der Behauptung, der Herzog habe der dritten nicht Folge geleistet.

Indessen wurde, wie das gewöhnlich zu geschehen pflegte, der von dem Vollgericht Bedrohte nicht ganz in Unkenntniss gelassen, sondern ihm eine Warnung ertheilt. Am 12. März richteten acht Freigrafen auf Grund der in Bodelschwingh gewiesenen Urtheile eine ernstliche Mahnung an Herzog Heinrich, in der Zwischenzeit dem Törringer Recht zu gewähren[1].

Nach langem Harren sah sich der leidenschaftliche Mann endlich dicht vor dem ersehnten Ziel, alles schien im besten Fluss zu sein. Wenigstens fünfzehn Freigrafen hatte er auf seiner Seite. Hauptsächlich waren es solche, welche im Dienste der Herren der Grafschaft Mark, des Herzogs Adolf I. von Kleve und seines Bruders, des Junkers Gerhard von der Mark, standen, dann ausser den Dortmunder Erbgrafen die Limburgischen Freigrafen, daneben andere, wie der Städte Münster und Soest und kleinerer Stuhlherren. Gleichwohl trat plötzlich eine Verzögerung ein, veranlasst durch Herzog Heinrich, welcher Aufschub zu erlangen suchte, bis er des Königs Einfluss für sich in Bewegung setzen konnte. Er ersuchte daher den Pfalzgrafen Ludwig III., einen Schiedsspruch zu fällen, nach welchem er Törringer Recht gewähren wolle. Der Pfalzgraf schrieb alsbald an Erbgraf Konrad, der auch bereit war, einen glimpflichen Ausgang zu fördern, nachdem Heinrich sich nachgiebig gezeigt. Er benachrichtigte den Ritter und hielt zwar den einmal angesetzten Gerichtstag zu Bodelschwingh ab, aber wohl oder übel musste Kaspar darauf eingehen, die Sache bis zum 15. August hinauszuschieben, vorbehaltlich natürlich seiner bereits gewonnenen Urtheile[2]. Es mag ihm dabei nicht wohl ums Herz gewesen sein; unmittelbar darauf eilte er zu Herzog Adolf von Jülich-Berg und erwarb sich von ihm einen Empfehlungsbrief an den Dortmunder Bürgermeister Johann von Wicke, welchen er diesem persönlich überbrachte[3]. Indessen nahm der Jülicher Herzog

  1. Fr 266.
  2. Fr. 264, 277.
  3. Staatsarchiv Düsseldorf.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 75. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_03_075.jpg&oldid=- (Version vom 20.10.2022)