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Versammlung am 19. Sept. 1399 mit 10 anderen Fürsten abzuschliessen scheinen (RTA. 3 Nr. 59 u. 60). Aufgefallen war W. schon bei Herausgabe der Reichstagsacten, dass am 1. u. 2. Febr. 1400 andere Verträge zu Stande kommen (Nr. 106–111), welche im wesentlichen mit diesem vom Sept. übereinstimmen, nur dass unter den Häusern, welche für die Neuwahl in Betracht kommen sollten, auch Sachsen aufgeführt ist, das im September fehlte. Lindner hat (in seiner G. d. Dt. Reichs II, 515 ff.) die Schwierigkeiten, welche sich aus diesem Verhältniss und aus der Beschaffenheit des ersten Urkundenpaares Nr. 59 u. 60 ergeben, weiter verfolgt, hat gezeigt, dass die Urkunden des Mainzer Septembertages nicht ausgetauscht resp. nicht ratificirt seien, und hat weiter vermuthet, sie gehörten überhaupt an den Schluss der ganzen Action, seien zurückdatirt und dann in Folge der zufälligen und versehentlichen Auslassung Sachsens nicht zum Vollzug gelangt. Im Folgenden nimmt nun W. zu dieser Frage Stellung, ohne jede Polemik, überhaupt nicht eigentlich in Form einer Untersuchung, aber doch so, dass alle Gründe seiner Entscheidung deutlich hervortreten, obgleich seine Darstellung vor der Wendung, welche nachher zum Februar-Vertrage mit Berücksichtigung Sachsens führte, abbricht. – Ich darf vielleicht wagen, dieselbe ganz kurz zu ergänzen, da auch im übrigen W.’s Darlegungen ganz mit der Ansicht übereinstimmen, welche ich i. J. 1884 in der Hist. Ztschr. 51, 117 ausgesprochen habe: Da man sah, dass Sachsen seine Candidatur nicht von vorn herein bei Seite schieben liess, so verstand man sich zu dem Zugeständniss des Februar-Vertrages, um den Herzog wenigstens zunächst bei der Partei zu halten, und wohl in der Hoffnung, ihn dann, wenn er erst weiter in die Verschwörung verstrickt sei, zur Wahl des Pfälzers mitfortzureissen. – Vervollständigt habe ich nur das Citat in der zweiten Anm., gestrichen nur eine mit Bleistift geschriebene Note, welche auf meine eigenen ebengen. Ausführungen hinwies, offenbar aber noch eine andere Gestalt erhalten sollte.     [L. Q.]


Am 11. April 1399 hatten Kurmainz und Kurköln und der Pfalzgraf zu Boppard einen Vertrag in der Oberhauptsfrage geschlossen. Kurtrier ging in den Zollfragen mit diesen Rheinischen Genossen, aber für die grosse politische Angelegenheit war es noch nicht zu haben. Auch die drei andern äusserten sioh noch sehr vorsichtig. Sie wollen nur eben gemeinsam handeln in Sachen des Schisma’s und des Reiches und speciell ihrer Kurrechte, besonders wenn ein Reichsprätendent sich erhöbe in Gestalt eines Vicars, also wie Sigmund oder Jost, oder in anderer Weise, doch so, dass sich bei einer Reichserledigung jeder seine Freiheit in Ausübung seines Wahlrechtes vorbehält. Aller Verkleinerung des Reichsgebiets, von Seiten Wenzel’s hauptsächlich, wollen sie widersprechen, und besonders den von demselben in Mailand geschaffenen Zuständen ihre Bestätigung verweigern. Würden ihnen aus diesen Abmachungen Feindseligkeiten von irgend einer Seite erwachsen, so wollen sie einander beistehen mit

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft Bd. 3 (1890). Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, Freiburg i. Br. 1890, Seite 135. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_03_135.jpg&oldid=- (Version vom 1.12.2022)