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Man hätte nun glauben sollen, dass man sich allseits bescheiden und die kleinlichen, dünkelhaften und eifersüchtigen Gelüste zügeln werde, wenn denn doch einmal auf Opferwilligkeit im wahren Sinne des Wortes nirgends zu rechnen war. Vielmehr begann noch gleich am 3. Juni – es war die achte Sitzung – ein wahres Wettrennen nach neuen Beschlüssen für – Deutschlands Heil. Nicht Baiern nur und Sachsen, sondern auch Kleinstaaten, wie vor allen Darmstadt, Kurhessen und Nassau, bestanden auf dem Beiwort „souverän“ und setzten es durch, obgleich der Staatskanzler Hardenberg sich widersetzte und zu Protokoll erklärte, dass der „Ausdruck überflüssig sei und der Sache nichts hinzu thue“. Dann spielte sich eine Fülle von Rangstreitigkeiten ab: Darmstadt pochte darauf, dass es in der Rheinbundszeit die grossherzogliche Würde und damit „volle königliche Ehren“ erlangt habe und beanspruchte „gleichen Rang mit den Kurfürsten“ (Klüber 2, 415, 496). Andererseits wollte Braunschweig vor Mecklenburg rangiren, Lippe vor Schaumburg, Hohenzollern gleich nach Anhalt. Baiern, das schon wiederholt erklärt hatte, dass es sich „seine Beistimmung“ zu der Bundesacte „ausdrücklich vorbehalten“ müsse, erklärte auch jetzt bald bei diesem, bald bei jenem Artikel oder Absatz schlankweg, dass es demselben „nicht beitreten könne“.

Auch beantragte Baiern, im Verein mit Darmstadt, das sich ja überhaupt bei diesem beklagenswerthen Abschwächungsgeschäft in der Rolle einer leitenden Macht zu gefallen schien, den Wegfall des Bundesgerichts, obgleich Darmstadt früher für dasselbe gestimmt hatte. Man konnte aus diesem Abfall entnehmen, wessen man sich in Bezug auf die so ruhmredig verkündeten landständischen Verheissungen von Seiten der Kleinstaaten zu versehen habe. Ebenso bestand Baiern im Verein mit Darmstadt darauf, dass die in der Oesterreichisch-Preussischen Vorlage und in der neuen Redaction derselben den Mediatisirten vorbehaltenen „Curiatstimmen in dem Pleno“ beseitigt würden. Darmstadt rechtfertigte dies damit, dass es „eine Anomalie“ sei, wenn „Mediatisirte wieder unmittelbare Bundesglieder werden und zu Antheil an Bestimmungen der Bundesacte halten könnten“ [?]; es sei „unmöglich“, dass sie zugleich „in den Bundeslanden mittelbar und auf der Bundesversammlung unmittelbar sein könnten“, das „widerspreche allen Grundsätzen der Staatseinheit“; gegen

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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 316. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_03_316.jpg&oldid=- (Version vom 30.10.2022)