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sie nicht meinen Ausführungen entnommen sind, der Mehrzahl nach auf schwachen Füssen stehen.

Mein Hauptfehler[1] ist nach Köhne, dass ich für Fragen der Entstehung der Deutschen Stadtverfassung „spät zur Entwicklung gekommene Flecken und Städtchen“ herangezogen habe; ich soll in diesem methodischen Fehler noch weiter als Maurer gegangen sein. Nun glaube ich, dass dieser Vorwurf Niemanden weniger als mich trifft. Diejenigen Städte, durch deren Beispiel ich meine Theorie vorzugsweise illustrirt habe, sind Köln, Strassburg, Quedlinburg, Halberstadt, Soest, Hameln. Sind dies Flecken? Sind dies spät zur Entwicklung gekommene Flecken? Köhne meint freilich, Hameln nehme unter den Deutschen Städten des Mittelalters eine Stelle ein wie Monaco unter den modernen Staaten. Wenn er dies behauptet, so ist das lediglich darauf zurückzuführen, dass ihm Hameln ganz unbekannt ist; ich verliere kein Wort darüber. Neben jenen Hauptbeispielen habe ich noch eine Reihe von Nebenbeispielen herangezogen, von denen ein Theil sich auch auf kleinere Orte bezieht. Es sind aber nicht „Flecken“, und die betreffenden Urkunden gehören der überwiegenden Mehrzahl nach spätestens dem 13. Jahrhundert an. Will Köhne etwa die Quellen des 13. Jahrhunderts nicht mehr für die Erklärung des Ursprungs der Deutschen Stadtverfassung heranziehen? Wenn mein Verfahren unmethodisch sein soll, so muss Köhne auch Sohm alle Methode absprechen, welcher in der Benutzung von Urkunden kleiner Städte aus der Zeit seit dem 13. Jahrhundert eher noch weiter gegangen ist, als ich. Ich halte Sohm’s und mein Verfahren nicht nur für berechtigt, sondern auch für nothwendig aus den in meiner „Stadtgemeinde“, Vorrede S. 7, dargelegten Gründen[2]. Und wie verfährt denn Köhne selbst? Er schneidet die Verfassung von Mainz nach einer Urkunde für den Ort Allensbach zurecht, welcher nie zu einer wirklichen Stadt geworden ist[3]. Er acceptirt ferner die Gildetheorie von Nitzsch, deren Geltung davon abhängig ist, ob eine sehr späte Urkunde des Städtchens Menden die Verhältnisse

  1. Die gegen mich von K. vorgebrachten Argumente sind mir übrigens zum grossen Theil schon seit lange bekannt. K. wiederholt einen Vortrag, den Höniger am 6. Februar 1888 in der histor. Gesellschaft zu Berlin über meine Aufsätze in der Histor. Ztschr. gehalten hat (s. die Sitzungsberichte der Gesellschaft zu dem Datum).
  2. Vgl. gegen K. ferner Schulte a. a. O. S. 138 f., welcher die Grossstadt Köln, deren Quellen nach Höniger und K. ein richtiges Verständniss allein ermöglichen, nicht als Grundlage der Forschung genommen sehen will und statt dessen kleine Städte bevorzugt.
  3. Schulte a. a. O. S. 156.
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 114. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_04_114.jpg&oldid=- (Version vom 18.10.2022)