Seite:De DZfG 1891 05 146.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Forschungsweise hingegen in einem besonderen Anhange meiner Arbeit mitzugeben.

Below aber erwähnt jetzt zwar, dass seine Aufsätze nach meiner eigenen Angabe „nur an sehr wenigen Stellen“ meiner eigentlichen Arbeit „berücksichtigt“ sind, verschweigt aber, dass ich mit diesen Worten nur die Berücksichtigung behufs Widerlegung abgelehnt habe, die unnöthig und zu weitläufig erschien.

Endlich enthält der Below’sche Aufsatz auch noch eine Reihe von Angriffen auf meine eigene Arbeit. Nun ist ja gewiss eine kräftige Offensive oft die beste Verteidigung und ich war desshalb darauf gefasst, dass meine Arbeit von Below stark getadelt werden würde. Nur das konnte ich nicht erwarten, dass er mir den unwürdigen und ganz grundlosen Vorwurf machen würde, ich hätte zahlreiche Ausführungen und Nachweise von ihm übernommen, ohne ihn zu nennen. Der Vorwurf wäre, wenn berechtigt, so schwerwiegend, dass ich es als mein Recht und meine Pflicht betrachten muss, alle von Below zur Bekräftigung dieser Behauptung herangezogenen Thatsachen zu erörtern und ihre völlige Wirkungslosigkeit nachzuweisen.

1. Nur in Bezug auf einen einzigen der von Below erwähnten Punkte habe ich wirklich eine von ihm schon geltend gemachte Auffassung durch meine Specialforschung bestätigt gefunden – ohne dass mir übrigens der eigentliche Nachweis dadurch von ihm erspart wäre –, nämlich in Bezug auf die Beurteilung der Thätigkeit des bischöflichen Officialates und des Stadtgerichtes bei Bekundung von Immobiliengeschäften. Natürlich habe ich auch, was Herr v. Below verschweigt, ausdrücklich und zwar S. 403 Note 3 auf seine Forschungen verwiesen[1].

2. Da v. Maurer und Schaube die Ableitung des Rates aus dem Schöffencolleg speciell für Speier desshalb in Abrede stellen, weil in unserer Ueberlieferung an diesem Orte keine Schöffen ausdrücklich bezeugt sind, so habe ich mich bemüht, diesen Forschern gegenüber die Existenz eines Schöffencollegs in Speier wahrscheinlich zu machen[2]. Es ist wirklich höchst sonderbar, wenn es v. Below jetzt mit seinen (nach Maurer’s und Schaube’s erschienenen) Forschungen in Verbindung bringen will, dass ich anerkannt habe, dass „von einem Zusammenhange

  1. In Hinsicht auf diesen und ein paar andere Fälle, in denen ich v. Below jedesmal ausdrücklich angeführt habe, bemerkte ich auch bei Zusammenfassung der Ergebnisse meiner Prüfung der Below’schen Aufsätze, dass diese Arbeiten hie und da auf noch nicht genügend berücksichtigte Probleme aufmerksam machen und auch an einigen Stellen eine wirkliche Bereicherung unserer Erkenntniss bieten (s. Urspr. S. 388).
  2. Ibid. S. 74.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 146. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_05_146.jpg&oldid=- (Version vom 8.7.2023)