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Die Stadt Florenz bestritt in der Zeit, von welcher wir hier sprechen, ihre Ausgaben aus denselben Einnahmequellen, welche noch heutigen Tages von den modernen Staaten in Anspruch genommen werden: durch directe und indirecte Besteuerung ihrer Bürger, durch Anleihen und durch Einnahmen aus eigenem Besitz. Wir finden die verschiedenen Besteuerungsweisen schon am Anfange unserer Epoche vor. Es ist nur die Frage, wann und wie sie entstanden sind.

Wir können uns hier nicht tiefer auf die Controverse einlassen, welche sofort bei dem Eintritt in diese Untersuchung jedem Forscher winkt und die desshalb um so unerquicklicher ist, weil sie theilweise wenigstens mit nationalen Vorurtheilen zu kämpfen hat. Denn es erhebt sich hier sofort die Frage nach dem Fortleben der Römischen Municipalverfassung und des Römischen Steuerwesens in den mittelalterlichen Comunen. Sind die Italiener im allgemeinen leicht bereit, die historischen Bildungen ihrer mittelalterlichen Geschichte in die engste Verbindung mit dem antiken Römischen Staatswesen zu bringen, schon weil ihnen das aus ihrem nationalsten Dichter ganz geläufig ist, so haben sie in dieser Auffassung bekanntlich noch von auswärts die kräftigste Unterstützung erhalten. Wenn nun auch eine eindringendere Forschung gezeigt hat, auf wie schwachen Füssen die Beweisführung von dem Fortwirken der politischen Triebkraft des antiken Roms in den mittelalterlichen Comunen Italiens beruht, und es meines Erachtens kaum fraglich ist, dass es für die Italienische Nation ehrenvoller sei, die Grundlagen des modernen Staatswesens aus sich heraus neu erzeugt, statt sie von Rom oder richtiger von Byzanz ererbt zu haben, so kann man doch nicht sicher darauf rechnen, dass eine objective historische Forschung einem bestehenden nationalen Vorurtheile gegenüber leicht durchdringen wird. Völker sind, wie die Individuen vielfach, auf ererbten Besitz noch stolzer als auf selbst erworbenen. So stösst man denn auch an der

    Comunen Tusciens ziemlich gleichartig waren, erwünschten Aufschluss. Perrens ist in seinem weitschweifigen Werke: Histoire de Florence der heiklen Aufgabe, eine Finanzgeschichte der Comune zu geben, ganz aus dem Wege gegangen und bringt wie Gius. Capponi erst für eine spätere, weit entwickeltere Periode einige Canestrini entnommene Notizen. Vol. IV S. 508 zum Jahre 1358.

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 245. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_05_245.jpg&oldid=- (Version vom 6.11.2022)