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Einnahmeposten bildeten aber die Abgaben, welche von den in die Stadt eingeführten und ausgesandten Waaren erhoben wurden. Jeder Fremde, der Waaren ein- und ausführte und keine directe Steuer (Lira) in Florenz zahlte, musste den Zoll für seine Waaren entrichten, welchen seine Vaterstadt erhob und das Pedagium bezahlen[1]. Die einzelnen Gegenstände, welche bei ihrem Eingang in die Stadt verzollt werden mussten, hier aufzuzählen, würde zu weit führen. Es war in der That fast nichts ausgenommen[2]. Dafür warf dieser Thorzoll aber auch 1338 mehr als 90 000 Goldgulden ab.

Wenn man glauben wollte, dass mit diesen Einnahmen alle Abgaben, welche die Florentiner am Ausgange des 13. Jahrhunderts in klingender Münze zu zahlen hatten, erschöpft seien, so würde das ein grosser Irrthum sein. Abgesehen von Einnahmen, welche die Stadt aus Verkauf von eigenem Grundbesitz und Verpachtung von Häusern, Lagerstätten, Ländereien, den Boutiquen auf den Arnobrücken[3], Bogengängen und Vorbauen über die Strassen hatte, kamen noch bedeutende Summen aus allen möglichen Steuern ein. So wurde eine Abgabe von jedem öffentlichen Verkaufe von Grundstücken und Häusern erhoben; von einer Mitgift, die eine Frau mit in die Ehe brachte, musste der Gatte drei Denare von jeder Lira zahlen; für das Tragen von Pretiosen, Perlen und edlen Metallen in der Form von Kronen und in anderen Fassungen hatte jede Florentinerin jährlich 50 Lire zu entrichten, auch wenn die Kostbarkeiten nachgemacht waren; alle Empfänger von Geldsummen aus der Kämmerei mit Ausschluss der höchsten Beamten, hatten eine Art Zählgeld zu entrichten, indem sie von jeder ausgezahlten Lira 4 Denare abzugeben hatten; jeder, der mit einem andern handgemein geworden war, jedoch ohne dass es zur Anwendung von Waffen und anderen Werkzeugen gekommen war, musste,

  1. Am 20. September 1298 hob man das für die Lucchesen und Pistojesen auf, so lange ihre Heimath Reciprozität übte.
  2. Vergleiche auch Pertile a. a. O. II, 1 S. 449.
  3. Der Pacht der Boutiquen u. s. w. war 1299 nach Quadratellen des Flächenraums festgesetzt und variirte nach der Lage der vermietheten Räume. Früher wurden die Boutiquen auf der Arnobrücke insgesammt auf mehrere Jahre an einen Pächter vermiethet. So im Jahre 1288 auf drei Jahre für 1600 Lira Kleingulden (fiorini piccioli).
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 265. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_05_265.jpg&oldid=- (Version vom 7.11.2022)