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Familien. Villani hat uns die Namen der miteinander hadernden Geschlechter, von denen sogar einzelne gespaltene Sippen einander in tödtlichem Hasse verfolgten, aufbewahrt[1] Die Comune musste sich in einzelnen Fällen in diese Fehden vermittelnd einmischen. So sind uns in den Consulten und Provisionen zahlreiche und genaue Nachrichten über einen langjährigen Streit enthalten, den die Guelfischen Familien della Tosa mit den wenigstens früher gut Ghibellinisch gesinnten und jetzt im Aussterben begriffenen Lamberti wegen einiger Ortschaften (terrae) führten. Die Bürgerschaft liess sich den Abschluss des Friedens noch Geld kosten[2]. Denn derartige Händel störten die Ruhe in den Strassen der Stadt und erfüllten die Grafschaft mit Mord und Todtschlag. Aber noch schlimmer als diese Friedensstörungen aus den Zerwürfnissen der Geschlechter waren die Gewaltthätigkeiten, welche sich die auf ihre Geburt stolzen und durch ewige Kriege noch dazu verwilderten Adlichen gegen die Bürger und das Volk erlaubten. Man kann sich den Uebermuth, die Roheit und Rachsucht namentlich der adlichen Jugend schwerlich zu arg vorstellen. Hätten wir hierüber directe Zeugnisse nicht genug[3], so würde man den Grad derselben schon

  1. G. Villani VIII, 1.
  2. Le Consulte I, 360; 362; 395; 396 u. s. w. Der Frieden soll durch Ehebündnisse, zu deren Ausstattung die Comune 1400 Lire beisteuerte, besiegelt werden. Man weiss auch, welches Salair die 4 Advocaten, die zu dieser glücklichen Transaktion mitwirkten, von der Comune erhielten: 30 Lire. Provision vom 11. u. 14. April u. 4. August 1290.
  3. Hegel, Geschichte der Städteverfassung II, 275 u. II, 164, wo aus dem Manipulus Florum des Galvaneus Flamma c. 145 mitgetheilt wird, wie der Mailänder Adel sich an dem Ritter Lungo, der das Volk gegen ihn geführt hatte, gerächt haben soll: et cum tecti tegula stercoribus plena humanis guttur ejus impletur et dictum est ei: Cum stercore in populo conjunctus fuisti, cum stercore coenabis! Vgl. auch Galvaneus Flamma c. 291, wo erzählt wird, wie ein Adlicher einen Popolanen, dem er viel Geld schuldet, zum Essen einladet, dann aber erschlägt und den Leichnam versteckt; wie dann das Volk diesen findet, ihn in die Stadt schleppt und ruft: Wehe! So mordet man die Menschen, die ihr Recht suchen!, worauf dann der Erzbischof und der Adel vertrieben werden. Wie diese Barone in Florenz hausten, wenn sie nur konnten, davon erzählt uns Dino Compagni II, 30 erbauliche Beispiele aus der Zeit der Vertreibung der Weissen aus der Stadt. Die Bostichi liessen in ihrem Hofe köpfen und foltern, als hätten sie hohe Gerichtsbarkeit.
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 277. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_05_277.jpg&oldid=- (Version vom 7.11.2022)