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einer völligen Zerrüttung“[WS 1] der „in Betracht der Nationalfreiheit und der Reichsimmunitäten ebenso heiligen als für die Nachbarn wichtigen und unveränderlichen Constitution“ verbanden sich die beiden Contrahenten „einstimmig und einmüthig, darauf bedacht zu sein, dass eine solche der unwandelbaren Fundamentalconstitution des Schwedischen Reichs bevorstehende Zerrüttung nach dem wahren Sinn und den Grundsätzen solcher Legislation in die gehörige Ordnung gebracht werde“[1].

Mit Recht ist dieser Vertrag als „der zweite Schritt Katharina’s auf dem Wege zur Herrschaft im Norden“ bezeichnet worden, „auf welchem die Preussisch-Russische Allianz der erste Schritt gewesen“[2]. Denn durch ihn war der „fremden Influenz“ Frankreichs ein zweiter Riegel vorgeschoben worden, durch ihn hatten die Bestrebungen der Russischen Kaiserin – „sich so viel als möglich mit den Nordischen Mächten durch unmittelbare Bündnisse zu vereinigen und hierdurch mit Uebergehung der Höfe von Bourbon und Oesterreich ein festes Gleichgewicht in den Europäischen Angelegenheiten zu begründen“[3] – einen neuen glänzenden Sieg erfochten.

Inzwischen hatten freilich die Dinge in Schweden eine bedrohliche Wendung genommen. Anstatt sich nämlich mit den Siegern auszusöhnen, die früher grösstentheils zu den eifrigsten Anhängern des Hofes gezählt und, wie der neugewählte „würdige“[4] Landmarschall Rudbeck, bei der Verschwörung von 1756 in entscheidender Weise mitgewirkt hatten, begegnete die Königin am Tage nach der Landmarschallswahl dem Obersten Rudbeck bei seiner Antrittsaudienz mit ausgesuchter Schroffheit[5], erklärte kurz darauf „ganz trocken“, sie verlange die Anwesenheit von sechs Mitgliedern der Französischen Partei im Geheimen

  1. Der Wortlaut des dritten Geheimartikels bei Tengberg (Beilage C).
  2. Tengberg S. 35.
  3. So heisst es in einem Rescript Panin’s vom 10./21. November 1764 [Russ.], Sbornik LVII, 63.
  4. Rescript an Osterman vom 7./18. Februar 1765 [Russ.], Sbornik LVII, 172. Die Berechtigung dieses Ehrentitels erweisen die Worte Goodricke’s vom 11. Mai 1764 (Malmström V, 280 Anm.) und die Aeusserung Cocceiji’s vom 6. November 1764: „Quelqu’un en me parlant de lui [Rudbeck], me dit que le Roi de France n’était pas assez riche pour l’acheter.“
  5. Vgl. Solowjew XXVI, 182.

Anmerkungen (Wikisource)

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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 333. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_05_333.jpg&oldid=- (Version vom 8.9.2022)