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Mährische Landeshistoriograph Beda Dudík, dessen Verdienste um Bearbeitung der älteren Mährischen Geschichte wir bereits gewürdigt hatten. Ihm folgte am 29. Juni 1890 Fr. J. Zoubek, der eifrige Biograph und begeisterte Dolmetscher Lateinischer Schriften Komenský’s. Noch in den JJ. 1885–1886 veröffentlichte er in der Böhm. Musealzeitschrift eine bemerkenswerthe längere Studie über die theologischen Polemiken Komenský’s. Von ihm wurde auch eine neue ausführliche Lebensgeschichte des grossen Pädagogen erwartet zur Feier des 300jährigen Geburtstages, zu welcher mit dem Böhm. Volke eine ganze Reihe von christlichen Völkern Vorbereitungen trifft. Diese Hoffnung ist leider durch den vorzeitigen Tod des Biographen gescheitert.

Kolin, den 6. Januar 1891.

Dr. Heinrich Vančura.     


Neuere Literatur zur Geschichte Englands im Mittelalter.


I. Besprechungen einzelner Werke.

Schriften, denen * vorgezeichnet ist, wurden der Redaction oder dem Referenten eingesandt. Das Format ist, falls nicht Gegentheil bemerkt wird, 8°.

*G. E. Howard, On the development of the king’s peace and the English local peace-magistracy. (Sep. aus Nebrasca-University-studies I, 1890.) 65 p. – Verf. beginnt mit dem Kampfe des Staats gegen die Geschlechterfehde, zeigt, wie an die Stelle der Rache das Wergeld tritt, die Selbsthilfe durchs Gericht eingeengt wird, das Verbrechen als Beleidigung des Gemeinwesens zu gelten, ein besonderer Schutz das öffentliche Amt zu umgeben beginnt, und so staatlicher Friede eintritt anstatt der archaischen „Mund“ der Sippe [der Anglonormann. Uebersetzer von 1114 sagt in der That stets pax für Angelsächsisch mund]. Seit dem 9. Jahrhundert wird der Volksfriede, den der Fürst bisher nur verwaltet hatte, zum Königsfrieden. Ein zweiter Abschnitt behandelt „die Entstehung der örtlichen Friedensverwaltung“ in England seit Æthelstan, anfangs durch verschiedentliche Organe, schliesslich, seit 1195, durch besondere Beamte. Das letzte Capitel „Der Friedensrichter“, seit 1360, reicht bis zur Gegenwart. – Verf. benutzt verständnissvoll eine weite wohlgewählte Literatur, auch Deutsche [doch nicht Neuestes wie Brunner und Schröder; er brauchte Rogge nicht mehr zu bekämpfen]. Die bekannten Ergebnisse der Engl. Verfassungsgeschichte, die er gelehrt mit fremder Culturentwicklung vergleicht, gibt er kurz und mit einer Durchsichtigkeit, die juristische Schulung (an seiner Darstellung der American. Localverfassung) verräth.

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 390. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_05_390.jpg&oldid=- (Version vom 10.1.2023)