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gemässigt und auf die Vermeidung jedes Bruchs gerichtet, vielmehr durch Nachgiebigkeit in einigen Punkten den Bruch zu verhüten, die Lutherischen auf des Kaisers Seite zu ziehen geeignet gewesen seien[1]. Er habe gehofft, dass Held mit einer solchen Instruction und angesichts der schwierigen Lage die Dinge nicht so weit werde kommen lassen. Hätten die Lutherischen nicht so offen den Willen des Kaisers vernommen, am Kammergericht gegen sie vorzugehen, sondern einen gewissen Aufschub hoffen können, so würden sie in den anderen Punkten wohl nicht so schwierig gewesen sein. „Nichtsdestoweniger, finde ich, dass Dr. Mathias Held ihnen auf alles genügend geantwortet hat; da es aber so weit gekommen ist, bitte ich Euch wohl darüber nachzudenken und reiflich zu erwägen, wie geholfen werden kann.“

Aus diesen Worten des Königs ergibt sich mit voller Bestimmtheit: Held hatte für seine Verhandlungen mit den Protestanten zwei Instructionen, eine allgemeine Deutsche und eine besondere Französische; jene war so abgefasst, dass Ferdinand an einer Verständigung mit den Protestanten verzweifelte, vielmehr eine Verschlimmerung der Verhältnisse fürchtete; die Französische dagegen wollte jeden Bruch vermeiden, vielmehr durch Nachgiebigkeit in gewissen Punkten die Lutheraner auf des Kaisers Seite ziehen. War nun diese Französische Instruction die uns bekannte vom 31. Oktober? Ferdinand schreibt von ihr nur aus dem Gedächtnisse, da er sich keine Copie habe geben lassen. Sehr im Allgemeinen stimmen ja seine Angaben mit ihrem Inhalt, wenngleich man sich wundern muss, dass er es gar nicht nöthig findet, sich über ihre für ihn besonders auffälligen Gedanken irgendwie zu äussern. Jedenfalls, müssen wir annehmen, hat die von Karl gewünschte Berathung mit Held über die Räthlichkeit derartiger Concessionen kaum stattgefunden. Ferdinand liess sie, wie es scheint, in vager Ferne als ein Beruhigungsmittel auf sich wirken, ohne mit Held irgend wie ein bestimmtes Verfahren festzustellen. So hatte dieser freie Hand nach seiner

  1. Quelle estoit plus moderee et pretendoit devicter toute rompture et aussi tendoit a se condescendre a aulcunes conditions pour ne venir a rompture, mais les tirer a vre devotion, excepte quil ne fust touche aux articles de notre foy.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 282. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_06_282.jpg&oldid=- (Version vom 23.1.2023)