Seite:De DZfG 1891 06 350.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Pag. 200, im Wortlaute abweichend: Triduo in hac cunctatione cessatum est (vgl. Diss. S. 60) legatis assiduo euntibus ac redeuntibus atque in eadem verba regis – – – aures obtundentibus.

5. Die Meldung Lambert’s, man habe auf beiden Seiten zum Kampfe gerüstet, um durch Waffengewalt eine Entscheidung herbeizuführen, ist wenig glaubhaft, da die übrigen Quellen darüber schweigen[1]. Ich vermuthe in dieser ganzen Geschichte eine auf eine dramatische Steigerung abzielende Ausschmückung. Wir sind solchen dramatischen Zusätzen schon anderwärts begegnet, z. B. in der Vita Lulli c. X (Diss. S. 38), in der Unstruter Schlachtschilderung (S. 338).

6. Die Oppenheimer Bedingungen stellen ähnlich wie die Gerstunger Friedensbedingungen (Diss. S. 84) eine Zusammenschweissung einer Reihe theils gar nicht zur Sache gehöriger, theils combinirter Punkte dar.

α) Die auf Mariä Lichtmess berufene Zusammenkunft ist, wie oben bemerkt, eine falsche Auffassung des nach Heinrich’s Weggange gefassten Beschlusses der Fürsten.

β) Desgleichen „quod si ante diem anniversarium excommunicationis suae – – – excommunicatione non absolvatur[2]“.

  1. Die Fürsten beschliessen, den König „proxima luce“ anzugreifen; aber auch dieser hat seine Truppen zusammengezogen, „incisa spe dilationis impetrandae“. Schon erwartet man den Zusammenstoss, „ecce primo diluculo sequentis diei“ kommen Gesandte, die mit Heinrich verhandeln sollen. Freilich weiss Lambert nichts von den Motiven der plötzlichen Sinnesänderung, die eine nächtliche Versammlung bedingt, zu berichten.
  2. Wenn Lambert hinzufügt „suo praesertim vicio“, so macht dies den Eindruck, als ob ihm die zukünftigen Ereignisse – H.’s Aufbruch von Speier, der beschwerliche Alpenübergang, die Tage von Canossa – vorschwebten. Jedenfalls will Lambert damit ausdrücken, dass nichts den König abhalten soll, sich vom Banne zu lösen. Dass den König nicht die Furcht, durch sein Verschulden die Lösung zu versäumen, zum Aufbruche nach Italien anregte, wie es offenbar Lambert’s Auffassung ist (er schreibt nämlich p. 249: Rex etiam certo sciens, omnem suam in eo verti salutem, si ante anniversarium diem excommunicatione absolveretur, – – – optimum factu sibi iudicavit pro eo tum statu rerum suarum, ut in Gallias proficiscenti Romano pontifici intra Italiam occurreret et anathematis absolutionem quoquo posset modo impetrare conaretur), geht aus Goll’s Ausführungen klar hervor. Heinrich sah in den ohne sein Mitwissen gefassten Beschlüssen der Fürsten, vor Allem in der Einladung des Papstes
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 350. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_06_350.jpg&oldid=- (Version vom 23.1.2023)