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bestand, wenigstens für die nächste Generation aufrecht erhalten sehen.

Und er bildete sich ein, auch für die dritte Generation, ja vielleicht gar für die vierte die Nachfolge regeln zu können. Besassen doch zwei seiner Collegen Leibeserben, von denen der ältere damals eben das Knabenalter, d. h. nach Römischem Rechte das vierzehnte Jahr, hinter sich gelassen hatte. Maxentius, der Sohn Maximians, und Constantin, der Sohn des Constantius, sollten der Ansprüche, welche ihnen ihr Blut verlieh, nicht beraubt werden; sie waren zu Caesaren der künftigen Augusti ausersehen[1]. Deswegen wurden die Bande, welche sie schon jetzt mit dem Kaiserhause verknüpften, durch Verschwägerungen noch fester geschürzt. Gleichzeitig mit der Erhebung des Constantius und Galerius wurde Maxentius mit der Tochter des letzteren, Valeria Maximilla, verheirathet, und Constantin verlobte sich mit Fausta, der damals etwa zweijährigen Tochter Maximians[2]. Die Enkel, welche er sich aus der Ehe des Galerius mit seiner Tochter Valeria versprach, dachte sich Diocletian dann wahrscheinlich als Caesaren, wenn einst Maxentius und Constantin Augusti sein würden.

So schien für die fernste Folgezeit gesorgt zu sein; nur waren leider diese schönen Pläne auf die unmögliche Voraussetzung gebaut, dass alle Kaiser sich so gut vertragen würden, wie die derzeitigen Augusti, dass alle jüngeren sich so willig unterordneten, wie Maximian es that. Dessen heissblütiger Leichtsinn hatte sich unschwer beherrschen lassen; doch des Galerius wilde Energie unterwarf sich trotz seiner niedrigeren Stellung den Willen des eigensinnigen, aber immer schwankenden Alten[3]. Der Caesar hatte 297 die Perser besiegt und zum Frieden gezwungen, und damit den glänzendsten kriegerischen Erfolg, welchen die ganze Regierung Diocletians aufzuweisen hatte, mit seinem Namen verknüpft[4]. Im Schmucke des Lorbeers, den er durch immer neue Siege über die Donaubarbaren vermehrte und frisch

  1. Lact. de mort. pers. 18.
  2. Jahrbb. f. class. Philol. 1890 S. 625, wo den Belegen noch Ephem. epigr. V S. 463 und Julian. or. I p. 7 D hinzuzufügen sind. Vgl. Eumen. paneg. V 20 deposcimus, ut liberi nepotesque nostri et si qua omnibus saeculis erit duratura progenies cum vobis, tum etiam iis quos educatis atque educabitis dedicentur. Auch hier ist die Erwartung, dass die Leibeserben der Kaiser ihnen nachfolgen werden, deutlich ausgesprochen.
  3. Lact. de mort. pers. 9; 11.
  4. Vgl. S. 70 Anm. 7.
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1892, Seite 72. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1892_07_072.jpg&oldid=- (Version vom 30.1.2023)