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scharfe Wiederholung der springenden Punkte und vorzügliche Vergleiche mit heutigen Zuständen; es bietet aber auch dem Forscher zu bekannten Erscheinungen neue Verbindung und Begründung. Capitel I (Feudalgut und Dorfgemeinschaft) zeigt den Ackerbau in Gemenglage und Flurzwang, schildert wie die Frone, zuletzt die der Erntezeit, sich wandelte zur festen Abgabe (wozu vorher Lohnarbeit aufkommen musste), wie die Natural- zur Geldwirthschaft (mit der die Amtmannsrechnung seit etwa 1260 beginnt), und wie der Villan zum Erbpächter stieg. Das Freehold erweist seine Herkunft vom Yardland oft schon dadurch, dass es eine Virgata oder ein Vielfaches oder einen einfachen Bruchtheil davon misst [vgl. p. 53: den Präpositus wählt noch 1286 tota villa, schon 1331 totum homagium]. Cap. II (Kaufgilde und Zunft) geht besonders auf die Gesch. der Weber ein. Naturgemäss zuerst unter den Gewerken die Grenzen eines Ortes überschreitend, bilden sie die früheste Zunft [die nur ein Menschenalter, nicht ein Jahrhundert, nach der Gilde belegbar wird]. Die Zunft kämpft gegen die Vollbürger, ob diese nun eine Gilde oder Commune bilden; die letztere in London setzt Verf. in suggestive Parallele zur Gilde anderer Städte. Der Zünftler, gerichtlich nicht Pair des Gildenbürgers, muss das Handwerk aufgeben, um Frank-homme zu werden. Die Kaufgilde verliert mit dem Handelsmonopol 1335 auch ihren Wesensgrund [Verf. identificirt sie zu früh u. zu stark mit der Stadtregierung.] A. zeichnet da auch Binnenhandel und Kauffahrtei. [Hierfür fehlt Kenntniss Hanseat. neuer Forschung. Auch die Personal-Union mit den Französ. Besitzungen, ferner die dynast. Verbindungen, endlich die Kreuzzüge förderten Englands Eintritt in den Welthandel.]. Cap. III (Wirtschafts-Anschauung und -Gesetzgebung) bespricht die altchristl. Verachtung des materiellen Guts und Privateigens, die Preislehre des Thomas von Aquino [Baumann ist nicht benutzt], die canonist. Verurtheilung der Zinsen, das Bankgeschäft der Juden und Cahorser: all dies reicht nicht so weit und tief wie manche andere Stelle des Buchs und entbehrt z. Th. der innigen Verknüpfung mit England [St. Langton’s und R. Courçon’s Predigten gegen Wucher von 1217 wies ich Anglonorm. G.-qn. 320 ff. nach; über die Oberitalien. Banken in England lieferte Bond das Beste; die Rechtskniffe zur Umgehung des Wucherverbots, durch Landverpfändung, verdienten grösseren Raum]. Auf der Höhe bisheriger Kenntniss stehen die Abschnitte: Münze, Maass und Gewicht, Ordnung des Binnenhandels und Verkehrs in Nahrungsmitteln [p. 166 lies St. Austin’s statt Christ Church]. Vgl. L. T. Smith, Ac 22IX88, 80; K. Oldenberg JbGVV 1889, 423; [Gomme] Archl. R. I 371. – 0H. de B. Gibbins, The industrial hist. of England with maps, University extension series ’90, kurzer Umriss, für wissbegierige Anfänger compilirt; SatR 13IX90, 331. – T. W. Shore, Ancient mills of Hampshire, Antiq. Aug. ’91, 55. Wassermühlen sind hier seit 932 urkundlich belegt, eine Windmühle 1340 [anderwärts früher], eine Pferdemühle 1556. Domesday verzeichnet über 300 Mühlen in der Einen Grafschaft. [Ashley (Econ. hist. 34; 62) zeigt, wie der Gutsherr seines Mahlrechts wegen den Bauern die Handmühlen fortnahm; Heinrich I. erlaubte sie den Newcastlern.] – St. Swithin, The Vineyards, Bath (Notes Quer. 4VII91,

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1892, Seite 216. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1892_07_217.jpg&oldid=- (Version vom 22.2.2023)