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dritten Regierung des Samael-Mars will Trithemius als einen Beweis dafür betrachten, dass alles nach dem Willen der Vorsehung geschehe.

Uebrigens ist ihm die Periodisirung der nachchristlichen Zeit weit besser geglückt als dem Cardinal Ailli, obwohl sich dieser mit seinen astrologischen Berechnungen ungleich viel mehr gequält hat. Die dritte grosse Periode umfasst die Jahre 245 v. Chr. bis 2235 nach Chr., und ihr erster Abschnitt erstreckt sich von den Punischen Kriegen bis zur höchsten Blüthe des Römischen Kaiserreichs unter Trajan, wobei gegen Ende besonders der Zusammenbruch des Jüdischen Staates hervorgehoben wird; erst im Jahr 1880 sollen nach der Ansicht des Verfassers die Juden ihre Freiheit wieder erlangen. Es folgt der zweite Abschnitt von 109–463 nach Chr., eröffnet mit den Christenverfolgungen, abgeschlossen durch die siegreichen Heerfahrten der Gothen, Vandalen und Hunnen, welche das Römische Reich zertrümmern. Der nächste Abschnitt (463–817) umfasst das Emporkommen der Fränkischen Herrschaft und des Islam und führt uns bis zum Reich Karls des Grossen, dessen Anfänge dann freilich Trithemius mit seiner unübertrefflichen Gedankenlosigkeit erst in die nächste Regierung des Zachariel-Jupiter (817–1171) verlegt. Sie begreift in sich die Zeit vom Verfall des Karolingischen und der Gründung des Deutschen Reichs bis auf Friedrich Barbarossa, der nach der Angabe des Trithemius von 1153–1186 die Krone trug! Hierauf tritt von Neuem Samael-Mars die Herrschaft an, deren Ende (1525) in nächster Zeit bevorsteht. In ihren Anfang fallen die Kämpfe Barbarossa’s mit den „Römischen Grossen“, das Schisma des Reichs unter Philipp und Otto, die Anfänge der Tataren. Nach einem

    Orifielis regimine primo creatus est et sub tertio quoque misericorditer redemptus, instauratus et renovatus, ut huic descriptioni regiminis mundi 7 spirituum planetarum fidem non modicam tanta factorum consonantia ministrare videatur“ (fol. A VI b). Weiterhin: „Ad primam simplicitatis innocentiam mundus tum revocari caepit. Utrobique spiritu Saturni Orifiele ipsum gubernante mixta sunt caelestia terrenis et duo mundi sceptra hominibus data, spiritualium videlicet ac mundanorum,“ so dass also auch Kaiserthum und Papstthum mit diesem Planeten in Beziehung gebracht werden (fol. B I a). Vgl. ferner fol. B II b: „Mendicantium religio his temporibus instituitur, anno Samaelis 40. vel circa; unde certum est omnia providentia fieri.“

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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1892, Seite 70. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1892_08_070.jpg&oldid=- (Version vom 26.2.2023)