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Grotefend entschieden für die Sache eingetreten. Es scheint also fast, als würden unsere ein wenig skeptischen Betrachtungen glänzend Lügen gestraft werden; aber es scheint auch, als würde man, wie wir es s. Z. vertraten, die Aufgabe für grössere Gebiete, z. B. ganz Baiern und Württemberg einheitlich in die Hand nehmen.

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Zweck der Grundkarten ist es, gleichsam als Rahmen zu dienen, in den die Ergebnisse gelehrter Forschung auf dem Gebiete der Geschichte, Rechts-G., Alterth.-kunde, Topographie, Naturkunde, Statistik u. s. w., die sich zu kartographischer Darstellung eignen, mit Feder und Farben eingetragen werden können. Wie werthvoll das für viele Studiengebiete sein kann, leuchtet ohne weiteres ein.– Für den Inhalt der Grundkarten ist wesentlich, dass sie nur die dauerndsten Thatsachen verzeichnen und möglichst hell gehalten sein müssen. Deshalb muss alles fortbleiben, was nur vorübergehende Bedeutung hat, wie die Grenzen von Staaten, Provinzen etc., moderne Strassen etc. oder was das Kartenbild zu sehr verdunkelt. Sogar auf Einzeichnung der Gebirge soll deshalb verzichtet werden. Aufzunehmen sind Wasserläufe, Ortsnamen und die Ortsgemarkungsgrenzen. Auf letzteren Punkt legt Th. besonders Gewicht, da diese Gemarkungen im allgemeinen uralt und für die mannigfachen historischen Beziehungen von Wichtigkeit seien. Auch eine Ausgabe ohne Ortsnamen solle veranstaltet werden. – Die für die wissenschaftl. Verwerthung bei Detailstudien bestimmten Grundkarten sollen den Massstab von 1 : 100 000 haben (gleich den Generalstabskarten); neben ihnen sind andere 1 : 500 000 und solche 1 : 150 000 (oder auch 1 : 250 000) geplant. Die Herstellung dieser grösseren Karten soll dem Reiche zufallen, die der Grundkarten von 1 : 100 000 den topogr. Aemtern der Einzelstaaten. – Das Netz soll sich an das der Generalstabskarten anschliessen und immer zwei Blätter derselben in näher angegebener Weise zu Blättern von 54,4 cm Höhe und 36,8 cm Breite verbinden.

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Wir haben eigentlich nur zwei untergeordnete Einwendungen gegen diese Vorschläge zu machen, zunächst jene, die wir schon im vorigen Jahre andeuteten. In der Rheinprovinz, wo man bisher allein einen ernsthaften Anfang mit der Herstellung historischer Karten gemacht hat, hat man einen ändern Massstab (1 : 80 000 resp. 160 000) genommen. Wäre es nicht möglich, sich daran anzuschliessen, oder sind die praktisch-technischen Vortheile, welche die Anlehnung an die Generalstabskarten bietet, zu überwiegend? – Zweitens scheint es uns doch räthlich, die Gebirge wegen ihrer Bedeutung auch für viele histor. Verhältnisse wenigstens ganz schwach anzudeuten. – Ob Th. die Wichtigkeit der Gemarkungsgrenzen nicht doch etwas überschätzt, entzieht sich unserer Beurtheilung. Sachkenner bestätigen, dass er im wesentlichen Recht hat. Grosses Gewicht dürfte darauf zu legen sein, dass man sogleich auch damit beginnt, die über die heutigen Gemeindegrenzen hinausgreifenden alten Wirthschafts- und Gerichtsverbände zu bestimmen, was z. Th. an der Hand der Gemeinheitstheilungsacten aus dem vorigen und diesem Jahrh. zu geschehen hat. Für viele Zwecke kann man erst von diesem Punkte aus weiter gehen.

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Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1892, Seite 173. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1892_08_186.jpg&oldid=- (Version vom 1.3.2023)