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orden czu grosse kosten und shaden komet“[1]. Auf Grund dieser Mittheilung bestellte Küchmeister am 28. April die Rüstungen ab[2]. Der Brief, welcher diese Kunde an die Söldnerführer brachte, enthält zum Schluss die Worte[3]: „solde des krig eyn vortgank habe gehat, so were uns eyn besonder trost gewest euwir gutwilligkeit dor tzu Ir euch – – – habt kegn uns dirbote, do wir got weis fleislich danksam syn und euch des nymer voldanken mogn“. Also keine Andeutung einer Entschädigung; aber ob die Söldnerführer selbstlos genug gewesen sind, sich mit diesem Lob zu begnügen, oder ob sie Ersatz für ihre Auslagen gefordert haben, dürfte zum mindesten zweifelhaft sein.

Deutlicher traten diese Unkosten und Ersatzforderungen 1419 hervor. Schon im November und December 1418, gleich nach den Verhandlungen zu Welun, forderte Küchmeister den Deutschmeister und seine Gebietiger, sowie den Landkomtur von Elsass unter Hinweis auf Ablauf des Waffenstillstandes am 13. Juli 1419 zu Rüstungen auf[4]. Im Anfang des Jahres 1419 wiederholten sich die Gebote. Zunächst ging am 14. März der Hochmeister den Landkomtur von Sachsen persönlich an, fügte aber gleichzeitig den Befehl hinzu, sich hinsichtlich der Rüstungen und des Aufbruchs nach dem Gebot des Deutschmeisters zu richten[5], weil dieser über den Ausfall des in Aussicht stehenden weiteren Verhandlungstages in Kenntniss gesetzt werden würde. Der Deutschmeister sollte also für den Gebietiger der Ballei Sachsen die Entscheidung geben. Dieser nun hatte sich schon auf Grund des hochmeisterlichen Befehls von 1418 nach Söldnern umgesehen, war dabei aber, da der Französisch-Englische Krieg so viele beanspruchte, auf Schwierigkeiten gestossen[6], um so mehr als der Hochmeister nicht einen festen, sondern „eynen moglichen gewonlichen solt geben wil“[7]. Schon am 15. März aber – also einen Tag später als der Landkomtur von Sachsen – wurde er über die Lage folgendermassen orientirt: Das Zustandekommen einer Verhandlung mit den Feinden sei mehr wie zweifelhaft.

  1. Schbl. XXII/a Nr. 22.
  2. H. M. Reg. 1417–19 S. 133 Nr. 257.
  3. Ebd. S. 133 Nr. 258.
  4. H. M. Reg. 1417–19 S. 152 Nr. 304; S. 153 Nr. 305; S. 164 Nr. 326.
  5. Ebd. S. 53 Nr. 89.
  6. Schbl. LXXV Nr. 7.
  7. H. M. Reg. 1417–19 S. 58 Nr. 96.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1892, Seite 245. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1892_08_258.jpg&oldid=- (Version vom 9.3.2023)