Seite:De DZfG 1893 09 069.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

ein mehr freiwilliges Mitwirken der Landeseinwohner eintreten zu müssen scheint“. Daher ist ein beschliessender Reichstag ein nothwendiges Erforderniss. Eine bloss berathende allgemeine Ständeversammlung muss „in eine Querulantengesellschaft ausarten“. Doch sollen gewisse ständige Auflagen und eine gewisse Zahl der ins Heer einzustellenden Jahrgänger der regelmässig wiederkehrenden parlamentarischen Bewilligung entzogen sein. Obwohl ein grosser Verehrer der Englischen Einrichtungen, verwirft der Verfasser dieser Vorschläge für das damalige Preussen die Theilung in zwei Kammern. Der Adel würde in einer ersten Kammer auf seine Vorrechte bedacht sein und die seit dem Tilsiter Frieden erlebte Entwicklung der Gesetzgebung hindern. Diese ist noch nicht abgeschlossen. Der Preussische Staat ist offenbar in einem Uebergang aus einer Gesetzgebung und aus einer Verfassung in eine andere begriffen. „Uebertreibungen durch eine Kammer sind in Preussen nicht zu fürchten“. Auch wird das grosse Zugeständniss gemacht, dass die reichsständische Versammlung zu zwei Fünfteln aus Adligen bestehen soll, wenn nicht gar die Verfassung der Provinz noch Bürgern und Bauern erlaubt, Adlige zu wählen. Die Versammlung darf nicht zu klein sein. Ihre Sitzungen sind öffentlich, ausser wenn sie sich „in einen allgemeinen Ausschuss“ verwandelt. Ablesen von Reden ist nicht gestattet. Alle Minister, den Staatskanzler inbegriffen, sind als Mitglieder zu betrachten. Jedem Mitgliede steht das Recht zu, Gesetzesvorschläge zu machen, aber durch eine Abstimmung muss festgestellt werden, ob die Versammlung sich darauf einlassen will. Ministerverantwortlichkeit, Pressfreiheit, vielleicht anfangs nur hinsichtlich der Zeitungen etwas einzuschränken, Einsetzung von Geschworenengerichten für die Aburtheilung von Pressvergehen, Selbstverwaltung der Gemeinden sind unabweisbare Forderungen.

Von ähnlichem Geiste zeigt sich der Verfasser eines anderen für Altenstein eingereichten, nicht unterschriebenen Aufsatzes erfüllt. „Wenn Europa nicht einem langsamen Erstarren entgegengehen soll“, muss man zu dem Mittel „einer guten repräsentativen Verfassung“, begründet auf Selbstverwaltung, greifen. Die Rheinlande insbesondere, die sich jetzt „gleichsam als nur angeheftet, als Provinzen im römischen Sinn ansehen“, werden dies niederdrückende Gefühl verlieren, „wenn sie auch ihre Repräsentanten

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 69. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_09_069.jpg&oldid=- (Version vom 20.3.2023)