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Brandenburg, berief sich auf Macchiavelli, um zu beweisen, „dass, wo es darauf ankomme, eine ganz neue Gesetzgebung zu gründen oder eine schon bestehende von Grund aus zu reformiren, dies schwierige Werk gewöhnlich nur Einem gelinge, sehr selten aber unter den Händen vieler gedeihe“. „In dem Zustand von Gährung, worin sich Gesetzgebung und Administration dermalen noch bei uns befinden, und bei dem fortdauernden, nur durch einen höchsten Schiedsrichter, nicht aber durch die Parteien selbst glücklich und gerecht zu schliessenden Kampfe zwischen den alten und den neuen, ja selbst zwischen manchen alten Provinzen, glaube ich durchaus nicht, dass es schon jetzt an der Zeit sei, bei uns allgemein an der Gesetzgebung theilnehmende oder stark darauf einfliessende Reichsstände einzuführen“. Daher für jetzt nur Provinziallandstände jedes Regierungsbezirkes „von (nicht aus) den grossen Grundbesitzern, den Städten und Bauern gewählt – – ohne Fessel jedoch, von welchem Stand und Klasse die Gewählten selbst wären“. Ihre Rechte: Berathung und Verwaltung der Communalangelegenheiten, berathende Monirung aller Gesetzentwürfe, welche die Militär- und sonstigen Pflichten der Staatsbürger, das Steuerwesen, das peinliche und Privatrecht und den eigenen Regierungsbezirk betreffen, Petition an den Regenten wegen Abänderung alter oder Erlass neuer Gesetze, Beschwerde über Missbräuche in der Verwaltung.

Selbst wer sich nicht unbedingt ablehnend gegen die Idee einer allgemeinen Landesrepräsentation verhielt, warnte wohl vor „Uebereilung“. Der Bürgermeister Polenz in Frankenstein bezeugte: „Eine öffentliche Meinung über diesen Gegenstand hat sich noch nicht gebildet, man sei bis zur Kriegsepoche im Frieden glücklich gewesen und erwarte von diesem sein Wohl, betrachte die Verfassung und Repräsentation zwar als ein Gut, das der König seinem Lande schenken wolle, wünsche es jedoch nicht mit Ungeduld herbei“. Noch drastischer sagte der Regierungspräsident Kiekhöfer in Liegnitz, ihm sei eine monarchische Regierung, wie sie unter Friedrich dem Grossen war, die liebste. – – Mehr Festigkeit und Passlichkeit der Gesetzgebung sei allerdings Bedürfniss, aber sie könne durch Rückfrage mit den Provinzialbehörden und von diesen mit verständigen Einsassen am besten bewirkt werden, nur müsse man die Provinzialbehörden selbständiger stellen und besser besetzen. Wolle man in Berlin

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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 73. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_09_073.jpg&oldid=- (Version vom 21.3.2023)