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Besondere Instructionen will auch er verboten wissen. Staatsdiener erklärt er für unwählbar. Jeder Gewählte hat sich eidlich zu verpflichten „auf gewissenhafte unbefangene Berücksichtigung des allgemeinen Wohles“. Wenn in diesen Vorschlägen der physiokratische Zug, dem noch so viele Geister folgten, unverkennbar ist, so ist die Begünstigung des bäuerlichen Elementes besonders beachtenswerth. Die Provinz, der Bülow Vorstand, war noch nicht im Genuss der agrarischen Reformgesetzgebung. Daher hielt er es für nöthig zu betonen: „Auf den bäuerlichen Grundbesitzern ruht die wesentlichste Stärke und Stütze des Staates – –. Die Ausbildung dieses Standes ist für den Staat von der höchsten Wichtigkeit, und das Bessere wird sich in kurzer Zeit finden“.

Hier setzte nun aber der Widerstand vieler der von Alters Privilegirten ein, die überhaupt eine „Repräsentation des Volkes", von der das Edict von 1815 sprach, verabscheuten und Wiederherstellung des zerbröckelten Alten oder doch Wiederannäherung an dasselbe erstrebten. In dem ehemals Schwedischen Neu-Vorpommern hörte Beyme die Forderung, dass den alten Ständen nicht nur berathende, sondern entscheidende Stimme beigelegt werde. „Dem Bauernstande wird die Repräsentationsfähigkeit aus dem Grunde streitig gemacht, weil Pommern gar keine Bauern aufzuweisen habe, welche ihre Höfe als freies Eigenthum oder auch nur als Erbpächter besitzen, sondern blosse Zeitpächter“. „Es ist dies“, fügte Beyme hinzu, „auch um so weniger zu verwundern, als bei der alten Verfassung Ritterschaft und Magisträte alle übrigen Einwohner unter ihrer Vormundschaft gehalten haben, so dass sich eine öffentliche Meinung über eine volksvertretende Verfassung nicht hat bilden können. Alle gebildeten Einwohner gehören in der Regel zu diesen beiden Classen, die aus Egoismus für die alte Verfassung streiten, wornach sie weder Soldaten werden, noch Abgaben entrichten durften. Zwischen beiden Ständen herrschte immerwährender Streit, der die Juristen bereicherte, die aber auch für diese Nahrungsquelle kämpften und durch ihren Einfluss auf die Stimme des Publicums wirkten. Eine rühmliche Ausnahme bildete neben „dem von Usedom auf Kartnitz“ der Generalgouverneur Fürst von Putbus, „der seine Hände nicht mit Einziehung von Bauerhöfen befleckt, fortwährend neue Bauern-Etablissements auf seinen Gütern errichtet

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 75. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_09_075.jpg&oldid=- (Version vom 21.3.2023)