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gebrachten Beschwerden zu schlichten“. Sein Antrag ging dahin, „den Staat in seiner bisherigen Verfassung, soviel noch davon übrig ist, zu lassen, bis eine neue und bessere ihm gegeben worden, weil es besser ist, eine fehlerhafte Verfassung haben, als gar keine“. Es lässt sich aus anderen Aeusserungen des Schreibers muthmassen, welche Vorstellungen von einer „neuen Verfassung“ er hegte. Sie deckten sich schlecht mit dem Begriff einer „Repräsentation des Volks“ in Provinzialständen oder gar in einer reichsständischen Versammlung. Diese hielt er überhaupt kaum für möglich. In jenen sollte jedenfalls der Gutsbesitzer „den Hauptantheil haben“.

Indessen drängte sich doch Beyme und Klewiz auf Schritt und Tritt die Wahrnehmung auf, dass mit der Befreiung des Bauernstandes ein ganz neues Fundament des Staatslebens gewonnen sei oder noch gewonnen werden könne. In Vor- und Hinterpommern fand Beyme nach Unterredungen mit mehreren Schulzen und Mitgliedern der Kreisverwaltungen, dass gerade unter den Bauern „der Wunsch nach Volksverwaltung reger sei, als in allen übrigen Classen“, wennschon er auch hier eigentlich nur darauf abziele, „über das, was ihre Abgaben und Leistungen betrifft, mitzusprechen“. In Ostpreussen, wo 1808 auch den Köllmern Landstandschaft zu Theil geworden war, verstand sich dies von selbst. In Schlesien versicherten der Landschaftsdirector Graf von Götzen, der Oberamtmann Simon in Breslau, der Landrath von Eckartsberg u. A., geeignete Subjecte würden sich schon unter den Bauern finden, wie sie sich denn in der Kreisverwaltung nützlich gezeigt hätten. Der Stiftsverweser von Fehrentheil auf Oelmannsdorf befürwortete freilich nur eine „vorsichtige Wahl“ der bäuerlichen Repräsentanten, wobei er wohl gleich Anderen an den prüfenden Schulzen oder Landrath dachte, fügte aber hinzu: „Wer zu geben habe, müsse doch auch gehört werden“. Selbst in der Provinz Sachsen stellten viele Befragte, wie der Gutsbesitzer Vogel im Halberstädtischen, der Commercienrath Lutteroth in Mühlhausen, der Hauptmann von Wintzingerode, der Kammerherr von Westerhagen dem Bauern das Zeugniss aus, dass er vollkommen fähig sei, an der Repräsentation Theil zu nehmen.

Meistens war hiebei nur an eine provinzialständische Repräsentation gedacht. Mancher Bauer aber hatte auch zu den

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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 79. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_09_079.jpg&oldid=- (Version vom 21.3.2023)