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der Landrath und Domherr von Bismarck: „Berathung bei Gesetzgebung sei hinlänglich, eine öffentliche Meinung darüber habe sich noch nicht gebildet, sie dürfte aber wohl Recht zur Annahme der Gesetze wünschen“. „Ihm genüge blosse Consultative, bekundete der Landrath von Ziethen, aber in den Wünschen der Menge liege mehr, nämlich Annahme und Verwerfung“.

Es ist jedoch unnöthig, Zeugnisse dieser Art zu häufen. Denn auch in den östlichen Provinzen Preussens machte die Forderung, durch die Verfassung beschliessende Reichsstände zu erhalten, sich häufig unmittelbar Luft. Gersdorff stand keineswegs allein, und sein Vorschlag einer Trennung von „ordinärem und extraordinärem Etat“, der jener über das königliche Wort hinausgehenden Forderung viel an Schärfe nahm, war der Denkweise manches Zeitgenossen nicht fremd. Der Oberbürgermeister Francke in Magdeburg, der das Beschlussrecht der Reichsstände voraussetzte, beschränkte dies sogar insoweit, dass die Bedarfssumme für Militär und Auswärtiges „lediglich vom Landesherrn zu bestimmen sei“. Andere, wie der Regierungspräsident Schönberg in Merseburg, der Landrath Lepsius in Naumburg, der Rittergutsbesitzer von Raschau, der Commercienrath Contessa in Hirschberg, der Schlesische Baron von Richthofen, der Graf von Kalkreuth auf Siegersdorf, der Deichhauptmann von Byern, der Graf von Itzenplitz setzten gar keine Einschränkung des Beschlussrechtes für Mitwirkung bei der Gesetzgebung und für Steuerbewilligung fest. Der zuletzt Genannte entwickelt auch in anderer Hinsicht eine sehr fortgeschrittene Meinung[1]. Er erklärt: „Will man eine Kammer, so wird es am besten sein, alle Feudal-Ueberbleibsel ganz zu vernichten. Die Zahl dieser Landesrepräsentanten bestimme man nach der Volksmenge, z. B. einen auf 100 000. Die Wahl dazu überlasse man dem Vertrauen, so dass also nicht gerade aus sich selbst der einzelne Stand repräsentirt werde. Dadurch eben werden die Reibungen der einzelnen Stände sich verlieren“.

Wegen der Persönlichkeit des Schreibers ist auch das Gutachten des Niederschlesischen General-Landschaftsrepräsentanten von Stein (Breslau, 16. September 1817), der sich gegen „bloss

  1. Siehe über ihn, wie über viele der sonst Genannten, M. F. v. Bassewitz, Die Kurmark Brandenburg u. s. w. Register.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 86. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_09_086.jpg&oldid=- (Version vom 21.3.2023)