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berathende Concurrenz“ äusserte, einiger Beachtung würdig. Dieser Stein war der Sohn von Goethe’s Freundin Charlotte. Er machte in seiner gemeinnützigen Wirksamkeit dem einstigen Berather seiner Jugend alle Ehre. Sein Gutachten drang neben der „Gewissheit der Berücksichtigung“ auf „Verantwortlichkeit der Minister, Anzeige von Missbräuchen, Ersparungen, Vorlegungen des Bedarfs bei neuen Abgaben“. Er verlangte, dass die Repräsentation für unbewegliches und bewegliches Eigenthum allgemein sei, ohne Unterschied von Adel und Bauer bei jenem, wennschon er eine Vertretung des Adels und auch einige Standesherren zugelassen wissen wollte. Die Frage nach der Räthlichkeit einer Trennung in zwei Kammern liess er offen[1]. Beinahe noch merkwürdiger als Fritz von Stein’s Gutachten ist eine Beilage desselben, eine an den König gerichtete Adresse der Dominialbesitzer im Breslauer Kreise. Sie ist schon oben S. 5 gelegentlich erwähnt worden, verdient es aber ihrem Wortlaute nach bekannt gemacht zu werden.


     „Allerdurchlauchtigster Grossmächtigster König!
      Allergnädigster König und Herr!

Wenn wir, die unterzeichneten Dominial-Besitzer eines einzelnen Kreises, es wagen, uns dem Throne Euer Majestät mit einer Bittschrift zu nahen, so darf uns das Bewusstsein einer treuen Anhänglichkeit an Euer Majestät Höchste Person und Haus und die Liebe zu unsrem Antheil am preussischen Namen, sowie der Mangel constitutioneller Organe, durch welche wir unseren demüthigen Vortrag vor Höchst Dero Person gelangen lassen könnten, deshalb entschuldigen.

Die Hoffnung durch eine Verfassung beglückt zu werden ist uns von unsrem Könige gegeben.

Bescheidene Erwartung hält einen Theil des Volkes ab, sich hierüber zu äussern, Besorgnisse, wie diese Verfassung ausfallen werde, hält einen anderen Theil ab.

Uns aber scheint ein Stillschweigen über diesen Gegenstand nachtheilig, weil es uns als Gleichgültigkeit ausgelegt werden könnte, über das Wichtigste, was ein Volk von einem edlen Regenten empfangen kann. Ja, Gleichgültigkeit hierüber müsste unsren Unwerth, ein solches Geschenk zu empfangen, bekunden, und könnte den hohen Entschluss zu einer solchen Gabe billig wanken machen.

  1. Auf Fritz v. Stein’s Gutachten ist bereits von mir hingewiesen im Goethe-Jahrbuch IX: „Aus dem Briefwechsel von Fr. v. Stein und L. Zeerleder“.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 87. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_09_087.jpg&oldid=- (Version vom 21.3.2023)