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Familie ankomme. Ew. Excellenz scheinen diese Personen gutmüthig mit der Frage verschont zu haben, wie es wohl eine Nation anfangen müsse, um sich bei dem ewigen Wechsel alles Menschlichen für alle Zeiten höchst erleuchteter guter Könige und einer tugendhaften Regentenfamilie zu versichern. Leute, welche eine dem Lande zu gebende Staatsverfassung für ein Attentat gegen die regierende Familie halten, sind zu unbekannt mit den zu verhandelnden Gegenständen, um mitsprechen zu können.“ Er wiederholte, dass er das Recht der Berathung der Landesrepräsentanten nicht für genügend halte, aber das Gebäude der Verwaltung ohne ihre Mitwirkung vollendet wissen wolle. Er gab den Gedanken auf „die Stimmfähigkeit nur an das Grundeigenthum zu binden“ und erhob sich zu der Forderung: „Wer in jedem Moment bereit sein soll, den Staat mit Gut und Blut zu vertheidigen, muss sich als ein Mitglied des Ganzen fühlen“. Er frug, die Gefahren blosser Provinzialstände noch schärfer als früher hervorhebend: „Wollen wir die Monarchie in kleine, für sich bestehende Herzogthümer unter einem gemeinschaftlichen Oberhaupte auflösen? eine Cantonalverfassung wie in der Schweiz einführen? In den Vereinigten Staaten von Nordamerika selbst existirt eine Centralverfassung“. Aber bei Klewiz waren solche Worte verloren. Es wird in keiner Weise bezeugt, dass er aus seiner Rundreise Eindrücke gewonnen habe, die seine ursprüngliche Meinung verändert hätten.

Dagegen fand Beyme, der es liebte, ohne hinreichende Schärfe im einzelnen glänzende allgemeine Ziele aufzustellen, in der angesammelten Durchschnittserfahrung Stoff genug für ein scheinbar vielversprechendes Programm. Nur von ihm liegt ein zusammenfassendes Gutachten vor. Er warf einen Blick auf den „in Deutschland beginnenden merkwürdigen Entwicklungsgang der Veränderung der Landstände in Volksvertretung“. Er bezeugte, dass sich gegenüber den alten Ständen, die nur ihre Standesinteressen vertraten, „die Ideen von Gemeingeist und bürgerlicher Freiheit entwickelt haben, die die Geschichte der letzten drei Jahrhunderte beherrschen und sich jetzt in dem allgemeinen und lauten Verlangen nach volksvertretenden Verfassungen aussprechen“. „Die Geschichte der gesellschaftlichen Revolutionen, welche die Entstehung der Communen im Mittelalter bewirkte, kann uns von der Unwiderstehlichkeit der Gewalt

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 96. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_09_096.jpg&oldid=- (Version vom 21.3.2023)