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in gewissen Punkten auch die Abweichungen nicht unbeachtet bleiben dürfen, welche in anderen bestehen. In bei weitem den meisten Fällen, in welchen der Verfasser eine auffällige Uebereinstimmung der Norwegischen Einrichtungen mit den Englischen nachweisen zu können glaubt, handelt es sich nun aber um allgemeines Recht und Sitte der gesammten abendländischen Kirche, oder doch um Zustände, welche in der kritischen Zeit ganz ebenso in Deutschland wie in England oder in Norwegen bestanden, und soweit wirkliche Besonderheiten vorliegen, sind diese weit häufiger specifisch Norwegische, als der Norwegischen Kirche mit der Englischen gemeinsame. Was insbesondere die kirchliche Terminologie betrifft, auf welche der Verfasser mit vollem Recht grosses Gewicht legt, so ist es ihm nur dadurch gelungen, den Schein einer durchgreifenden Einwirkung Englands auf Norwegen zu gewinnen, dass einerseits die von der Nordischen und Englischen Sprache gleichmässig aus der Lateinischen Kirchensprache entlehnten Ausdrücke gutentheils auf das Englische zurückgeführt, und dass er andererseits versäumt hat, die Altsächsische und Altfriesische Sprache soweit möglich zur Vergleichung heranzuziehen, welche doch der Natur der Sache nach für diese weit mehr in Betracht zu kommen hatte als die Althochdeutsche.

Eine ausführlichere Begründung der erhobenen Bedenken zu geben, gestattet der hier verfügbare Raum nicht, und ich verweise dieserhalb auf eine eingehendere Besprechung des Werkes, welche die Norwegische Historisk Tidsskrift demnächst bringen wird. Selbstverständlich ist aber meine Meinung nicht die, den sehr erheblichen Einfluss der Englischen Kirche auf die Begründung und Entwicklung der Norwegischen zu bestreiten; vielmehr möchte ich nur diesen ihren Einfluss auf das gebührende Mass beschränkt, und neben demselben auch der Wirksamkeit der Deutschen Kirche ihr Recht gewahrt wissen. Es wird die Aufgabe späterer Arbeiten sein, in dieser Richtung Taranger’s Leistung zu ergänzen.

K. Maurer.     


Bemerkungen zur „Passio s. Adalperti martiris“. I. Im 1. Capitel der anonymen Passio[1] werden folgende Zeitangaben gemacht:

1. dass Adalbert, nachdem er fünf Jahre sein Bisthum verwaltet hatte, nach Rom zog;

2. dass er von Rom nach Böhmen zurückgekehrt „itemque eodem anno“ wieder nach Rom ging;

3. endlich, dass er nunmehr drei Jahre zu Rom im Kloster verblieb, bis er mit Otto III. nach Deutschland zog.

  1. Mon. Germ. SS. XV, 2 S. 706.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 103. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_09_103.jpg&oldid=- (Version vom 20.3.2023)