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pour Monsieur de Gneisenau sous No. 133 et pour le Comte de Chasot sous No. 134, ils sont valable pour six mois, datés du 18 Mars 1812 et signés pendant l’absence du Comte de Goltz par le Conseiller intime d’Etat le Coq. Recevez Monsieur le Comte l’assurance de mon profond respect. Zichy.“

Diese Abschrift, welche natürlicher Weise im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten gemacht worden ist, übersandte der Minister, Graf Metternich, dem Vicepräsidenten der Polizeihofstelle, Freiherrn von Hager. Ob dieselbe dem letzteren nur zur Wissenschaft dienen sollte, wie es in dem damaligen Oesterreichischen Curialstile gewöhnlich heisst, oder ob der Minister in einem Begleitschreiben zu dieser Abschrift den Vicepräsidenten aufforderte, diese beiden angemeldeten Tugendbundisten gehörig beobachten zu lassen, das geht aus den Acten, welche mir vorgelegen haben, leider nicht hervor. Merkwürdiger Weise fehlt nämlich zu dieser Abschrift ebenso ein Begleitschreiben, wie zu derjenigen von der zu dieser Depesche gehörigen Nachschrift, in welcher Zichy meldet, dass Gruner bei ihm gewesen sei mit einem Cabinetspasse, um sich nach Prag und in die Böhmischen Bäder zu begeben. Sei es nun, dass Hager von Metternich dazu aufgefordert wurde, sei es dass er selbst es für richtig fand, dass die beiden von Zichy angemeldeten Preussischen Unterthanen eine ganz genaue Beobachtung während ihres Aufenthaltes in Wien höchst nöthig hätten, kurz der Vicepräsident erliess an die Wiener Polizei-Oberdirection das im Concepte vorliegende folgende Schreiben:

„Dekret. Die die Polizei Oberdirektion. Der Kaiserlich Königliche Gesandte an dem berliner Hof hat sich in dem Falle befunden, die Pässe zweier preussischer Unterthanen des Herrn von Gneisenau und des Grafen Chasot zur Reise nach Wien vidiren [sic!] zu müssen. Diese beiden Reisende sind sehr marquirte Personen in der geheimen Gesellschaft, dem Tugend Verein, sie verlassen bei der gegenwärtigen Lage ihr Vaterland und sollen gesonnen seyn sich nicht lange in Oesterreich aufzuhalten, sondern sich nach Russland zu begeben.

Ich ermangle nicht, die Polizei Oberdirektion auf diese zwei Preussen aufmerksam zu machen, und ihr auf zu tragen, sie bei ihrer Ankunft nicht nur sogleich der gewöhnlichen Fremden Behandlung zu unterziehen, (und auf ihre baldige Abreise zu dringen)[1], sondern auch über sie eine Beobachtung einzuleiten und deren Resultate mir Tag vor Tag vorzulegen.

Wien den 1. April 812.“

  1. Die eingeklammerte Stelle ist in dem Concepte gestrichen.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 115. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_09_115.jpg&oldid=- (Version vom 20.3.2023)