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der Königlich preussische Flügel Adjutant Oberst Boyme und der Major Graf Dohna von Prag nach Wien abgereist. Da sie sich sehr sorgfältig nach dem ehemaligen russischen Gesandten Grafen von Stackelberg erkundigten, so scheint es dass sie entweder Aufträge an ihn haben, oder Aufnahme in russische Dienste bei ihm erwirken wollen. Die Polizei Oberdirektion wird hiervon mit der Weisung in die Kenntniss gesetzt, diese beiden Fremden bey ihrer Ankunft auf das sorgfältigste zu beobachten und das Resultat hievon anzuzeigen. Wien den 12ten August 1812. Hager.“

Dass die Polizei diesen Befehl ausführte, ergibt sich aus den Erinnerungen Boyen’s. Es hat aber den Anschein, als ob der von Boyen dort angegebene Tag (10. August) ihrer Ankunft in Wien nicht der richtige wäre, denn Boyen selbst schreibt: „Da diese“ – nämlich die Polizei – „uns beynahe lächerlich gleich bey unserer Ankunft in ihre enge Obhut zu nehmen schien“. Der Auftrag, dies zu thun, ist vom 12. August. Nahm die Polizei aber Boyen und Dohna bei ihrer Ankunft in Obhut, so können beide nicht gut vor dem 12. August in Wien eingetroffen sein.

J. von Gruner.     


Zum Binger Kurverein. Erwiderung. Otto Heuer unternahm in dieser Zeitschrift VIII, 208 ff. zu beweisen, dass die zweite Ausfertigung des Binger Kurvereins (B) dem Sommer 1424 und zwar der im Juli zu Mainz gehaltenen Kurfürstenversammlung ihren Ursprung verdanke. „Auf den ersten Blick“ hat er erkannt, wie mein Versuch, die Urkunde dem Reichstage von 1427 zuzuweisen, ein „verunglückter“ sei (S. 212. 214). Ohne mich auf mancherlei Nebenpunkte einzulassen, will ich nur die Hauptfrage kurz erörtern.

„Es wäre ein sonderbarer Einfall gewesen, einen im Jahre 1427 unter völlig veränderten Verhältnissen, unter ‚stillschweigender Anerkennung des Königs‘ geschlossenen Bund mit dem Datum jener Binger Verschwörungsurkunde von 1424 zu versehen“ (S. 212). Ich sehe davon ab, dass nach meinen Austührungen von einer „Verschwörungsurkunde“ kaum noch die Rede sein kann. Da H. zugibt, dass bei B sicher eine Rückdatirung vorliegt, so bleibt der Zeitpunkt des Entstehens vollkommen offen. Die Sache ist einfach die, wie ich in meinem Aufsatz S. 407 bereits gesagt habe: die Kurfürsten betrachteten noch 1427 ihre alte Vereinigung als legitim und bekundeten mit der Beibehaltung des früheren Datums ihr Recht, solche Verträge zu schliessen.

„Nicht minder auffallend ist es, dass von einem derartigen – – Abkommen nicht die mindeste Kunde sich erhalten hat“. Ist überhaupt eine Kunde von den verschiedenen Gestaltungen des Binger

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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 119. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_09_119.jpg&oldid=- (Version vom 9.5.2023)